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Seit 2017 behandelt die Europäische Union die geplante E-Privacy-Verordnung.

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Drei Jahre lang behandelte die Europäische Union die geplante E-Privacy-Verordnung. Diese gilt eigentlich als Pendant zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sollte vor allem den Schutz von Bürgern im Internet verbessern. Konkret heißt das, dass die Datenschutzvorgaben für digitale Kommunikationswege wie Messenger verschärft werden sollen. Außerdem soll standardmäßig gegen Tracking im Netz vorgegangen werden. Im Dezember scheiterte sie dann und ging zurück an den Start.

Österreich beteiligt

Auch Österreich war daran beteiligt, wie nun die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ offenlegt: So war die Position, dass der Rechtsakt "auch zukunftstauglich sein" müsse, heißt es aus dem Bundeskanzlerakt. Der Text habe dies nicht erfüllt. "Der österreichische Vertreter hat sich daher für ein gründliches Überdenken des vorliegenden Vorschlags ausgesprochen und angeregt, die notwendigen Bestimmungen im breiteren Kontext der Überarbeitung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufzugreifen", heißt es weiter.

Stakeholder werden nicht genannt

Weiters geht hervor, dass das Landwirtschaftsministerium für die weiteren Verhandlungen zu der Verordnung zuständig ist. Mit welchen Stakeholdern zu dem Thema kommuniziert wurde, gibt das Bundeskanzleramt nicht bekannt. "Wer die Berater/Lobbyisten der Regierung sind, wird – wieder einmal – verschwiegen; das erinnert frappant an die Geheimniskrämerei, wer die Regirrung bei ihren Corona-Maßnahmen berät", kritisiert der SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits in diesem Zusammenhang. ". Da bekommt Datenschutz plötzlich höchsten Stellenwert. Ganz im Gegensatz zu einigen Maßnahmen im Bereich Corona-Bekämpfung in Österreich." (muz, 11.5.2020)