Ein Linzer Oberarzt hat eine Operation wegen eines Termins in seiner Privatpraxis an einen Assistenzarzt übergeben.

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Linz – Die sanitäre Aufsicht der Stadt Linz prüft den Fall eines Oberarztes, der am Kepler-Klinikum (KUK) während einer Operation das Spital verlassen hat, um in seine Privatordination zu gehen. Der Patient starb bei dem Eingriff. Für Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) steht auch die Frage der Privatpraxen von Spitalsärzten im Fokus. Die Patientenanwaltschaft kritisierte das Verhalten des Oberarztes scharf.

Am Dienstag, den 5. Mai, war der 77-jährige Patient wegen eines Aortarisses mit dem Rettungshubschrauber ins KUK eingeliefert und operiert worden. Der Oberarzt, der den Eingriff leitete, soll während einer noch kritischen Phase der Operation an einen Assistenzarzt übergeben und das Spital wegen eines Termins verlassen haben. Als er nach einer Dreiviertelstunde wieder zurückgekommen sei, habe er erkannt, dass der Patient nicht mehr zu retten sei, heißt es vonseiten der Klinik.

Privatpraxen von Spitalsärzten auf dem Prüfstand

Er werde die beim Magistrat Linz angesiedelte sanitäre Aufsicht mit einer Untersuchung beauftragen, kündigte Bürgermeister Luger am Montag in einer Aussendung an. "Neben einer restlosen Aufklärung ist mir vor allem wichtig, dass die richtigen Lehren für die Zukunft gezogen werden. Denn dieser Fall hat das Vertrauen der Bevölkerung in das Kepler-Uniklinikum erschüttert." Daher werde man besonderes Augenmerk auf den "kolportierten Zusammenhang mit der Privatordination des Arztes" legen. "Es macht Sinn, transparent offenzulegen, in welchem Ausmaß wie viele Privatpraxen von Spitalsärzten insgesamt betrieben werden", stellen sich für Luger auch generelle Systemfragen. Die Sanitäre Aufsicht erstelle bereits den Prüfkatalog.

Der Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, kritisierte ebenfalls einen saloppen Umgang mit Privatordinationen von Spitalsärzten: Er nannte es in der "Zeit im Bild 2" am Sonntag eine "Todsünde in einem öffentlich-rechtlichen solidarischen Gesundheitswesen", wenn man "seine Verpflichtung, die man für einen bestimmten Patienten hat, zur Seite schiebt und das Krankenhaus verlässt, um im privaten Bereich weiterzuarbeiten". Die Patientenanwälte würden es mit großer Sorge sehen, "wenn hier die Kontrolle nicht sehr dicht ist und es manchen Oberärzten mit einem Augenzwinkern ermöglicht wird, solche privaten Tätigkeiten durchzuführen", so Bachinger. (APA, 11.5.2020)