Mit den Wirten sollte es sich die Regierung nicht verscherzen. Die Gastronomen sind in der Regel gute Multiplikatoren: Geht es ihnen schlecht, macht das rasch die Runde. Gehen sie gar ein, mag in hippen Großstadtvierteln die schöpferische Zerstörung funktionieren und das nächste Vegangeschäft aufsperren. Doch verschwindet im ohnehin schon von Landflucht gepeinigten Ort der letzte Wirt, verschwindet mit dem Stammtisch auch ein Stück Zusammengehörigkeit und Geselligkeit.

Leere Tische und Stühle in einem geschlossenen Gastgarten in Wien.
Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Deshalb ist die Politik gut beraten, wenn sie den arg gebeutelten Gastronomen zur Hilfe eilt – auch aus ökonomischen Gründen. Doch – wieder einmal – ist die servierte Suppe eine dünne. Ihre Einlage besteht aus der Senkung der Umsatzsteuer auf Getränke. Die Abgabe stellt eigentlich einen Durchlaufposten dar und eignet sich nicht als Entlastung, es sei denn, man wolle die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland stärken. Das ist bei Wirtshäusern selten notwendig. Daher erfolgt die Aufforderung, die Lokale sollen die Preise trotz geringerer Steuer auf gleicher Höhe belassen. Doch die Gasthäuser verfügen über kein Preisdiktat. Wenn die Burger-Kette ums Eck die Cola verbilligt, wird auch der Wirt nachziehen müssen.

Ähnliches gilt für die Abschaffung der Schaumweinsteuer oder die Absetzbarkeit von Geschäftsessen. Nicht besonders zielgerichtet und effizient, das Ganze. Und nicht vergleichbar mit einer echten Entschädigung für Umsatzausfälle. (Andreas Schnauder, 11.5.2020)