Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat eine Gesetzesnovelle zur Begutachtung ausgesendet, die ab kommendem Jahr den neuen Hochschultyp "Privathochschule" vorsieht.

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Wien – Österreich soll ab dem kommenden Jahr einen neuen Hochschultyp bekommen. Durch die Einführung von sogenannten "Privathochschulen" wird im privaten Sektor eine Differenzierung angestrebt: Die Bezeichnung "Privatuniversität" soll dann jenen Einrichtungen vorbehalten werden, die entsprechende Forschungsleistungen und Studienangebote wie das Doktorat erbringen können.

Dies sieht eine entsprechende Gesetzesnovelle vor, die Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) zur Begutachtung ausgesendet hat. Durch diese soll das derzeitige Privatuniversitätengesetz (PUG) durch ein Privathochschulgesetz (PHG) ersetzt werden.

Mindestens drei mindestens dreijährige Studien

Künftig soll bei der ersten Akkreditierung einer Einrichtung der Titel "Privathochschule" vergeben werden. Voraussetzung dafür ist ein Mindeststudienangebot von jedenfalls drei mindestens dreijährigen Studien sowie zwei darauf aufbauenden Studien. Nötig ist unter anderem noch ein "dem internationalen Standard entsprechendes, wissenschaftliches oder künstlerisch ausgewiesenes Lehr- und Forschungspersonal" sowie die Verbindung von Forschung und Lehre.

Bei der Verlängerung der Akkreditierung muss sich die Privathochschule dann entscheiden, ob sie eine solche bleibt oder sich um eine Art Upgrade zur Privatuniversität bemüht. In diesem Fall muss sie zusätzlich eine "Mindestanzahl an hauptberuflichen und nach international kompetitiven Standards besetzten Professuren", gewisse Forschungsleistungen und Nachwuchsfördermaßnahmen nachweisen sowie die Voraussetzungen zur Akkreditierung eines Doktoratsstudiums erfüllen.

Erst mit der Akkreditierung als Privatuniversität kann die Einrichtung dann etwa Doktoratsstudien anbieten bzw. die Bezeichnung "Privatuniversität" (oder "private university") in ihrem Namen tragen.

Vorerst keine Änderungen für Privatunis

Derzeit anhängige Verfahren nach dem Privatuniversitätengesetz können noch bis Ende September 2021 nach den bisherigen Bestimmungen abgeschlossen werden. Für bereits akkreditierte Privatunis ändert sich vorerst nichts – sie müssen die neuen gesetzlichen Bestimmungen aber spätestens Ende 2023 anwenden. (APA, 12.5.2020)