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Die innige Feindschaft zwischen der "Krone" und der Mediengruppe Österreich beschäftigte und beschäftigt das Handelsgericht Wien in mehreren Verfahren. Durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof wurde der "Krone" per einstweiliger Verfügung verboten, "Österreich" und "Oe24" etwa "Krawallblatt" zu nennen, das Kleinformat hat sich inzwischen per Vergleich verpflichtet, solche Bezeichnungen zu unterlassen. Eine Entschädigung dafür lehnte das Handelsgericht nun aber ab.

Herausgeber Wolfgang Fellner und seine Mediengruppe um "Österreich" und "Oe24" verlangten 20.000 Euro Schadenersatz von der "Krone" für Bezeichnungen wie "Krawallblatt" und "Krawallmacher".

Keine besonders schwere Beeinträchtigung"

Richterin Hildegard Brunner räumt in der aktuellen Entscheidung ein, dass "von Futterneid geprägt", "Krawallmacher" und "Krawallblatt" durchaus "pauschale Herabsetzungen und Abqualifizierungen" sind. Doch "Krone" wie "Österreich/Oe24" bleiben einander schon seit Jahren wenig schuldig und fassen einander nicht gerade mit Samthandschuhen an. Deshalb bedeuteten diese Bezeichnungen "noch keine besonders schwere Beeinträchtigung der sozialen Wertschätzung" von "Österreich/Oe24" und ihrem Herausgeber in der Zeitungsbranche.

O-Ton: "Eine besondere Schwere der Beeinträchtigung des erlangten Rufes beziehungsweise der sozialen Wertschätzung der Klägerin kann durch die drei inkriminierten Äußerungen alleine noch nicht erkannt werden, sodass das Schadenersatzbegehren abzuweisen war."

Die Fellner-Mediengruppe klagte zunächst eine Reihe weiterer Bezeichnungen wie "Möchtegern-Medienmogul", "Möchtegern-Medienzar" und "Kanalbetreiber", schränkte aber im Verfahren auf die drei Begriffe ein. Das Handelsgericht untersagte einige der Bezeichnungen zunächst per einstweiliger Verfügung. Diese Verfügung wurde vom Oberlandesgericht Wien und dann vom Obersten Gerichtshof bestätigt, sie ist also rechtskräftig, erklärt Peter Zöchbauer, Anwalt der Mediengruppe Österreich, auf STANDARD-Anfrage.

Die "Krone" habe in der ersten Verhandlung 2019 einen Unterlassungsvergleich angeboten, auf die von der Verfügung erfassten Begriffe zu verzichten und den Vergleich zu veröffentlichen. Die Mitteilung darüber erschien noch im Dezember 2019.

All die Begriffe verwendete die "Krone" 2018 in einer Reihe sehr ausdrucksstark formulierter Artikel über eine angebliche Zahlung der Stadt Wien für einen überraschenden Vergleich der Österreich-Gruppe und der Wiener Linien in einem jahrelangen Wettbewerbsverfahren über die Entnahmeboxen von "Heute" und "Österreich/Oe24".

Generalvergleich zwischen "Heute" und "Österreich"

In der Sache klagten einander auch "Heute" und "Österreich/Oe24" gleich nach dem Vergleich recht munter. Die Verfahren endeten vor wenigen Wochen nach STANDARD-Informationen in einem Generalvergleich der beiden Gratistitel. Ein durchaus üblicher Vorgang unter Medienunternehmen, wenn die wechselseitigen Klagen insbesondere nach dem Wettbewerbsrecht ein wirtschaftliche Schmerzgrenzen überschreitendes Gesamtvolumen erreichen.

Mit der "Krone" prozessiert die Fellner-Mediengruppe, soweit in Erfahrung zu bringen, aber weiter. Etwa in einem Verfahren vor dem Handelsgericht, in dem es um den tatsächlich auffälligen Gleichklang der Berichterstattung von "Krone" und "Heute" über den Vergleich zwischen Wiener Linien und Fellner-Gruppe und seine angeblichen Hintergründe geht. Herausgeber und Miteigentümer der "Krone" ist Christoph Dichand, seine Frau Eva ist Herausgeberin und (teils über eine Stiftung) Miteigentümerin von "Heute". (fid, 14.5.2020)