Kurz vor dem Sprung in die neue Freibadsaison: Am 29. Mai ist der Betrieb österreichweit wieder erlaubt. Allerdings gelten Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln im Wasser.

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Wien – Lange hat es gedauert, doch seit kurzem liegt die Bäder-Richtlinie des Bundes für das Aufsperren der Bäder ab 29. Mai vor. Diese sieht in Freibädern und Bädern an Oberflächengewässern zehn Quadratmeter Liegefläche pro Person vor. In einem ersten Entwurf war noch von 20 Quadratmetern pro Badegast die Rede. In den Freibecken selbst wird ein Hinweis auf Mindestabstände von einem bis zwei Metern zwischen den Badenden eingemahnt.

In Hallenbädern müssen ebenfalls zehn Quadratmeter Liegefläche pro Person berücksichtigt werden – oder konkret sechs Quadratmeter Wasserfläche pro Person im Becken. Für Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, gelten laut den Empfehlungen des Bundes untereinander die Abstandsregeln nicht – egal ob im Becken oder auf Freiflächen.

Maskentragen im Umkleidebereich

Karten für die Bäder sollen vorab möglichst via Internet oder bei Vorverkaufsstellen gekauft werden. Nur wenige Karten sollen vor Ort vergeben werden müssen. Vor Ein- und Ausgängen und den Kassenbereichen sind Abstandsmarkierungen von mindestens einem Meter anzubringen. In Innenräumen – etwa bei Kassen-, Sanitär- und Umkleidebereichen – soll zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ausgenommen sind Feuchträume (Duschen und Schwimmhallen).

Rund um die Becken soll die Maximalanzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Wasser befinden dürfen, ausgeschildert werden – "unter Hinweis auf die Abstandsregel von einem bis zwei Metern zwischen den Badenden", wie es heißt. Als Berechnungsgrundlage gelten mindestens sechs Quadratmeter pro Person. Kurzzeitige Unterschreitungen sind explizit ausgenommen, es muss also nicht sofort auf mögliche Verstöße hingewiesen werden.

Strengere Regeln für Kleinbadeteiche

Strengere Regeln sind für Kleinbadeteiche vorgesehen: Hier gilt eine Abstandsregel von drei bis vier Metern zwischen den Badenden. Pro 25 Quadratmeter Badebereich ist nur ein Badegast erlaubt. Auch diese Information soll auf Tafeln bei den Kleinbadeteichen ersichtlich sein. Das strengere Regelwerk wird damit begründet, dass das Wasser in Kleinbadeteichen "keiner Desinfektion unterzogen" wird. Filtration und Desinfektion wie in Wasserbecken in Freibädern seien "wirksame Verfahren zur Inaktivierung von eingetragenen Krankheitserregern (wie zum Beispiel Bakterien und Viren)".

Zwischen Liegeplätzen ist ein Abstand von mindestens einem Meter in alle Richtungen einzuhalten. Die Zahl der Liegen ist entsprechend zu reduzieren. Wegstrecken in den Bädern sollen möglichst einer "Einbahnregelung" folgen. Diese Abstandsregel gilt auch vor Sammelumkleiden, Duschen oder Attraktionen wie Rutschen und Sprungtürmen. Bei Rutschen wird nur alle 30 Sekunden die Röhre freigegeben, "da ausgespülte Nasen-Rachen-Sekrete nach dem Aufprall in nichtdesinfiziertes Wasser gelangen", wie es heißt.

In kleinen Saunen nur eine Person zugelassen

In Whirlpools ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Öffnen dürfen auch Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder, hier ist laut Richtlinie "auf eine wirksame Lüftung zu achten". Allerdings dürfen diese gleichzeitig nur von einer Person oder durch im gleichen Haushalt lebende Gäste benutzt werden.

Keine Aufgüsse, kein Wedeln

Ausgenommen sind Saunen und Dampfbäder, wenn in der jeweiligen Einrichtung mehr als zehn Quadratmeter pro Gast zur Verfügung stehen. Die unter diesen Kriterien mögliche Maximalanzahl muss vor den Eingängen angezeigt werden, auch der Hinweis auf Abstandsregeln in der Kabine von zumindest einem Meter in alle Richtungen ist anzubringen. Ein Rückschlag für viele Saunierer ist aber folgender Hinweis: "Von Aufgüssen und Wedeln ist abzusehen, um Tröpfchen und Atemaerosole nicht zusätzlich zu verbreiten."

"Infektionsrisiko im Badewasser gering"

Verwiesen wird in der Richtlinie auch darauf, dass aufgrund der fehlenden Datenlage noch nicht gesichert ist, dass in Freibädern, Kleinbadeteichen und Oberflächengewässern eine Infektion mit Sars-CoV-2 beim Baden möglich ist. Es könne aber trotz limitierten Wissens auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse davon ausgegangen werden, dass "das Infektionsrisiko im Badewasser gering ist", sofern alle Vorgaben und Richtlinien eingehalten werden.

Die Personenbeschränkungen seien "der noch fehlenden Erfahrung geschuldet und werden mit zunehmendem Wissen anzupassen sein", wie es heißt. (David Krutzler, 14.5.2020)