An Grenzübergängen wie jenem im steirischen Berghausen kann man ab Freitag wieder frei von Österreich nach Slowenien einreisen.

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Ljubljana – Slowenien hat mit diesem Freitag seine Coronavirus-Einreisebeschränkungen für EU-Bürger aufgehoben. Damit können künftig auch Österreicher wieder ohne Auflagen ins Land einreisen. Geöffnet werden sämtliche Grenzen zu den Nachbarländern, auch zu Italien, Ungarn und Kroatien. Damit steht einem Sommerurlaub an der kroatischen Adria praktisch nichts mehr im Wege.

Bisher galt in Slowenien für alle Einreisenden aus EU-Staaten eine siebentägige Pflicht zur Heimquarantäne. Künftig bekommen sie nur ein Infoblatt mit Corona-Schutzmaßnahmen. Eine weitere Voraussetzung für die Einreise ist, dass man sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht außerhalb der EU aufgehalten hat. Wer bei der Einreise angibt, Corona-Symptome zu haben, dem wird die Einreise weiterhin verwehrt. Drittstaatsangehörige dürfen ins Land, doch gilt eine 14-tägige Heimquarantäne-Pflicht.

19 Grenzübergänge geöffnet

Laut der am Freitag in Kraft getretenen Verordnung sind nun 19 Straßenübergänge zwischen Österreich und Slowenien wieder geöffnet, davon dürfen aber sieben nur von Berufspendlern, Liegenschaftseignern und zum Besuch von engen Familienangehörigen überquert werden. Ebenfalls geöffnet wird der Eisenbahnübergang in Spielfeld.

Komplett offen sind demnach die Straßenübergänge Bad Radkersburg, Grablach, Karawankentunnel (Autobahn), Lavamünd, Loibltunnel, Mureck, Radlpass, Berghausen, Sicheldorf, Spielfeld (Bundesstraße und Autobahn) und Wurzenpass. Nur beschränkt geöffnet sind die Grenzübergänge Bonisdorf, Langegg, Seebergsattel, Paulitschsattel, St. Anna am Aigen, Pölten und Zelting.

Ebenfalls geöffnet werden die Flughäfen in Ljubljana, Maribor und Piran sowie die Adriahäfen in Koper und Piran.

Einreise von Slowenien nach Österreich bleibt beschränkt

Die österreichischen Einreisebeschränkungen bleiben offenbar weiterhin aufrecht. Wie ein Sprecher des Innenministeriums mitteilte, gilt noch bis 31. Mai für die Einreise nach Österreich das Erfordernis eines aktuellen Corona-Tests bzw. die Pflicht zur Selbstisolation.

"Wie Österreich konkret reagieren wird, ist eine politische Entscheidung", hieß es. Das Innenministerium sei aber an das rechtsstaatliche Prinzip gebunden, sagte der Sprecher mit Blick auf die geltende Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Demnach braucht es bei der Einreise einen Corona-Test, der nicht älter als vier Tage ist.

Wird dieser nicht vorgelegt, muss sich die Person 14 Tage lang in Selbstquarantäne in Österreich begeben. Ausnahmen gebe es für den Berufsverkehr, den Pendlerverkehr, berücksichtigungswürdige familiäre Gründe sowie für Versorgung von Tieren.

Das bedeutet, dass nicht von den genannten Ausnahmen umfasste österreichische Staatsbürger ab sofort nach Slowenien einreisen können, bei ihrer Rückkehr aber einen Coronavirus-Test vorlegen oder sich 14 Tage in Selbstisolation begeben müssen. (APA, 15.5.2020)