Auch ob – und wie – man heuer an die Adria gelangt, ist noch unklar.

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Ab Sonntag gelten in Österreich neue Regeln für den Grenzübertritt nach Tschechien, in die Slowakei und nach Ungarn. Sie können für Reisende zwar Erleichterungen bringen, von einer "Öffnung der Grenzen" zu den genannten Ländern lässt sich pauschal jedoch keineswegs sprechen. Denn erstens bleiben die Bestimmungen für die Einreise nach Österreich unverändert, und zweitens gehören zur Regelung des Grenzverkehrs bekanntlich zwei Seiten. Wenn die Nachbarstaaten auch ihrerseits die Einreisebestimmungen belassen, wie sie sind, dann ändert sich in der Praxis so gut wie nichts.

Konkret wurden durch den österreichischen Beschluss bisher geschlossene Grenzübergänge zu Tschechien, der Slowakei und Ungarn wieder geöffnet. Meist handelt es sich dabei um kleinere, weniger frequentierte Übergänge, die nun nach österreichischen Regeln wieder passierbar sein sollen. Zudem gibt es – ähnlich wie an den Grenzen zu Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein – nur noch stichprobenartige Kontrollen. Dies gilt nicht für Ungarn, an dessen Grenzen Österreich die Kontrollen vorerst aufrechterhält.

Nicht jeder darf rein

Wo und wie oft an der Grenze Dokumente und Atteste überprüft werden, ist die eine Sache. Eine andere Sache aber ist die Frage, wer überhaupt einreisen darf. Ausreisende stellen in der Logik der Pandemiebekämpfung jedes Landes ja zunächst einmal keine Gefahr dar. Natürlich ist auch in umgekehrter Richtung die virologische Relevanz von Staatsgrenzen umstritten. Dennoch machten die meisten Länder im Bestreben, potenzielle Infektionsträger fernzuhalten, ihre Grenzen dicht – für fremde Staatsangehörige ohne triftigen und im Detail geregelten Reisegrund, aber auch für eigene Bürgerinnen und Bürger, die aus dem Ausland zurückkehren.

Letzteren darf der Grenzübertritt freilich nicht verwehrt werden. Doch auch Österreicherinnen und Österreicher müssen bei der der Einreise ins eigene Land bis auf wenige Ausnahmen einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als vier Tage ist, oder aber eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. An dieser Pflicht soll sich auch mit den seit Sonntag gültigen Regelungen bis zum 31. Mai nichts ändern.

Kundgebungen an der Grenze

Gleichermaßen behalten auch Österreichs Nachbarstaaten das Heft in der Hand, wenn es darum geht, den Zutritt auf ihr Territorium zu regulieren. Das tschechische Außenministerium etwa hat bereits am Samstag wissen lassen, dass die österreichischen Lockerungen kaum Auswirkungen haben würden. Auch einreisende Tschechen würden weiterhin einen negativen Corona-Test benötigen oder zwei Wochen in Quarantäne gehen müssen. An 13 tschechischen Grenzübergängen zu Österreich, Deutschland und Polen wurde am Samstag für Grenzöffnungen demonstriert.

Kroatien hingegen will sich bald für Urlauber öffnen. Das Innenministerium in Zagreb bestätigte am Samstag, dass die Buchung einer Ferienunterkunft im Land gleichzeitig eine Einreiseberechtigung darstelle. Allerdings ist für Urlauber auch die Durchfahrt durch Slowenien oder Ungarn zu klären. (Gerald Schubert, 17.5.2020)