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Microsoft bemüht seine Anwälte.

Foto: Altaf Qadri / AP

Es ist ein bemerkenswerter Vorgang: Üblicherweise sind es Datenschützer, die Kritik an Softwarekonzernen üben, um sie zur Änderung ihres Verhaltens zu bringen. Nun aber geht Microsoft gegen solche Kritik vor – und zwar auf dem Rechtsweg.

Abmahnung

Die Anwälte von Microsoft haben laut einem Bericht von t-online.de eine Abmahnung gegen die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk verschickt. Diese betreibe "erhebliche" Rufschädigung gegen den Softwarekonzern und füge ihm so auch kommerziellen Schaden zu, heißt es darin.

Streitpunkt ist ein Leitfaden für den Behördeneinsatz von Videokonferenzsystemen, der unter der Verantwortung von Smoltczyk erstellt wurde. In diesem werde in mehrfacher Hinsicht faktisch falsche Kritik an den Microsoft-Tools Teams und Skype geübt, so der Vorwurf. Konkret würde in dem Leitfaden etwa behauptet, dass diese Programme gegen die Datenschutzgrundverordung (DSGVO) verstoßen, was falsch sei. Microsoft selbst wirbt etwa offensiv mit der DSGVO-Konformität von Teams.

Abraten

Auch kritisieren die Datenschützer, dass Microsoft zwar seinen Kunden einen europäischen Ansprechpartner biete, trotzdem für die Nutzer gewisse rechtliche Risiken im Streitfall mit Microsoft bleiben, da das Unternehmen nicht der EU residiere. Auch diese Darstellung sieht Microsoft als falsch an. Generell wird in dem Dokument gewarnt, dass bei Videokonferenztools immer die Gefahr besteht, dass jemand unbefugt Zugang bekommt oder diese aufzeichnet. Microsoft verwehrt sich in dem Schreiben in diesem Kontext erwähnt zu werden, da dies bei den eigenen Tools nicht der Fall sei. Vor allem aber stößt man sich an dem Fazit, in dem die Microsoft-Tools als nicht geeignet für den datenschutzkonformen Einsatz in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen ansieht.

In dem Schreiben fordert Microsoft die Datenschützerin dazu auf, die entsprechenden Passagen umgehend aus dem Dokument zu entfernen. Trotz des behaupteten kommerziellen Schadens erhebt man dabei allerdings zumindest vorerst keine finanziellen Forderungen. (red, 18.05.2020)