Aus der rauchenden Frau im Bild im Hintergrund ...

Foto: fb, land vorarlberg

... wurde eine Alpenlandschaft mit Kühen.

Foto: fb, land vorarlberg

Wien – Es war im April 2018, dass Bundeskanzler Sebastian Kurz den Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (beide ÖVP) besuchte. Das Gespräch fand vor einem Bild mit einer rauchenden Frau statt. Wallners Social-Media-Team retuschierte das Bild, hinter Kurz war somit plötzlich eine Alpenlandschaft mit Kühen zu sehen.

Man wollte "den Fokus auf das Bild richten, auf die Message: 'Landeshauptmann trifft Bundeskanzler'. Nicht auf das Bild im Bild", hieß es damals von einem Sprecher Wallners. Diese Bildmanipulation sorgte für Häme im Netz, DER STANDARD berichtete. Sie hatte aber auch ein gerichtliches Nachspiel.

Der Rechtsschutzverband der Fotografen zog im Namen des Fotografen der Landschaftsaufnahme gegen Medien vor Gericht, die das Bild zeigten, um auf die Manipulation aufmerksam zu machen. Die Wiedergabe des Bildes verletze das Urheberrecht des Fotografen.

Jetzt, rund zwei Jahre später, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass die Nutzung des Bildes zulässig sei. Eine nur verbale Beschreibung der Retusche hätte nicht denselben Aussagewert wie die Gegenüberstellung. "Meinungsfreiheit schlägt hier also klar ein Urheberrecht, das für die Zwecke der Message-Control instrumentalisiert werden sollte", schreibt Jurist Leonhard Dobusch über das Urteil auf netzpolitik.org. (red, 19.5.2020)