Es war ein langer Kampf. Jahrelang tobte in Österreich ein Gezerre darüber, unter welchen Bedingungen Uber seine Dienste anbieten darf. Der kalifornische Fahrdienstvermittler nutzte in Wien Mietwagenunternehmen, um Fahrten für seine Kunden zu organisieren. Das Mietwagengewerbe ist weniger reguliert als das Taxigewerbe. Unter anderem gibt es keine vorgegebenen Tarife für Mietwagen und weniger Auflagen für die Lenker.

Taxler liefen gegen diese Ungleichbehandlung Sturm und setzten sich schließlich durch: Im vergangenen Jahr wurde die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe gesetzlich beschlossen. Derzeit werden die neuen Regelungen für dieses neue gemeinsame Gewerbe erlassen – und da bahnt sich eine bemerkenswerte Neuerung an.

Das Infrastrukturministerium unter Leonore Gewessler (Grüne) hat eine Verordnung erarbeitet, die festlegt, welche Voraussetzungen Fahrer künftig erfüllen müssen. Sie wird aktuell mit den Interessenvertretern diskutiert, dürfte aber weitgehend fix sein und liegt dem STANDARD vor. Neu vorgesehen ist dabei, dass Lenker künftig ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen.

So muss entweder ein Zertifikat des Österreichischen Integrationsfonds vorgelegt werden – über das erlangte Sprachniveau B1. Der Nachweis ist auch durch die Vorlage eines Pflichtschulzeugnisses mit Deutsch als primärer Unterrichtssprache oder durch Vorsprache bei der Behörde möglich.

Aus für bisherige Uber-Fahrer?

Das Niveau B1 bedeutet nicht, dass man fließend und akzentfrei sprechen können muss. Um das Niveau zu erreichen, ist es allerdings nötig, sich selbstständig und in einfacher Sprache zu allen Themen unterhalten zu können.

Bisher gab es eine solche Anforderung nicht. Fragt sich: Wozu die neue Regel? Uber etwa bietet seine Dienste an, ohne dass es notwendig wäre, sich mit dem Fahrer zu unterhalten. Die Fahrt wird via App vorbestellt, der Fahrer muss ein Navi verwenden. Auch Taxiunternehmen bieten inzwischen ähnliche Apps an.

Hinzu kommt: Wenn einem Kunden es nicht passt, dass der Fahrer kein Deutsch spricht, kann er oder sie ja ein anderes Taxi nehmen. Für viele Fahrer könnte die neue Vorschrift allerdings den raschen Weg in den Arbeitsmarkt versperren. Uber hat immer wieder polnische oder rumänische Fahrer ohne große Deutschkenntnisse eingesetzt. Dem Vernehmen nach hatte vor allem die Wirtschaftskammer darauf gedrängt, die Sprachregelung aufzunehmen.

Fast 8.000 Personen sind in Wien aktuell als Taxi- oder Mietwagenfahrer tätig. Werden es durch die neuen Regeln bald weniger?

Sollen da die Uber-Fahren als potenzielle Konkurrenten aus dem Markt gedrängt werden?

Der zuständige Obmann bei der Wirtschaftskammer, Gökhan Keskin, spricht davon, dass die künftig vorgeschriebenen Deutschkenntnisse helfen sollen, das Image der Branche aufzubessern. "Die Zeiten, in denen der Gast eingestiegen ist und gesagt hat: 'Du fahren, ich sage', die sind vorbei", so Keskin. Und weiter: Ob nun Uber oder Taxi, der Fahrer müsse bestimmte Informationen über die Fahrtstrecke, die Verkehrslage oder Sehenswürdigkeiten auf Deutsch geben können. Für ihn sei das ein neuer Qualitätsstandard.

Höhere Hürden

Die neue Betriebsordnung bringt eine Reihe weiterer neuer Regeln mit sich. Zusammengefasst lässt sich sagen: Die Hürden, um in dem neuen Einheitsgewerbe namens "Personenbeförderung mit Pkw" tätig zu sein, werden insgesamt höher. Allein schon deshalb, weil Mietwagenfahrer künftig auch diverse Nachweise erbringen müssen – wie die Taxler schon bisher –, so etwa über Ortskenntnisse. Daneben gibt es aber eine Reihe an neuen Voraussetzungen, die es auch für Taxler so nicht gegeben hat.

So muss zum Beispiel nachgewiesen werden, dass die Fahrer eine Schulung in kundenorientiertem Verhalten absolviert haben. Auch ein Kurs in Kriminalprävention ist zu besuchen. Und: Für alle angehenden Fahrer, also nicht wie bisher nur Taxler, besteht künftig die Pflicht, eine Taxischule zu besuchen. Das wird die Betreiber der Schulen, in Wien etwa die Taxifunkzentrale 40100, freuen. Bisher war der Besuch der Taxischule allgemein vorgegeben, künftig müssen 15 bis 25 Kursstunden absolviert werden.

Wer schon bisher einen Mietwagen gefahren hat, kann das bei Nachweis aller Voraussetzungen auch weiter tun und muss keine Taxischule besuchen. Die übrigen genannten Voraussetzungen wie Deutsch- und Ortskenntnisse müssen nachgewiesen werden.

Die neuen Regeln gelt ab Jänner 2021

Aus einem Teil der Branche kommt bereits Unmut. Eine Sorgen: Hunderte oder gar tausende Fahrer, die bisher Mietwagen gefahren sind, könnten ihre Lizenz verlieren, weil sie die Auflagen nicht erfüllen werden. Ulrich Hahnkamper, der selbst Fahrten organisiert und ein kleines Unternehmen in Wien besitzt, sagt zudem, dass mittelfristig die Preise steigen dürften, wenn die Zahl der potenziellen Fahrer kleiner und kleiner wird.

Er selbst ist noch auf einer anderen Schiene von den Neuerungen betroffen: Hahnkampers Unternehmen Vienna à la Carte bietet Touristen Ausflüge an, etwa von Wien in die Wachau. Es ist eine kleine Branche mit mehreren spezialisierten Betrieben. Auch Balasz Csekö von White Alligator Tours setzt auf das gleiche Konzept.

"Kollateralschäden"

Csekö wie Hahnkamper sprechen von einem Kollateralschaden für ihre Betriebe: Ihre Fahrer sprechen Englisch, Französisch, Spanisch oder Russisch, so wie es die Gäste eben brauchen, aber nicht unbedingt Deutsch. Ortskenntnisse haben die Fahrer auch nicht – wozu auch, wenn sie zum Beispiel von Wien nach Salzburg fahren? Künftig müssen sie aber dennoch alle genannten Nachweise erbringen und die Taxischule besuchen, die neuen Regeln gelten auch für diese Branche. Die beiden Touristiker fürchten, künftig keine Fahrer mehr zu finden und ihr Stammpersonal zu verlieren.

Parallel zur Bundesbetriebsordnung werden aktuell auch die Landesbetriebsordnungen für das neue Gewerbe erlassen. Jene in Wien ist bereits ausgearbeitet. Aus dieser geht hervor, dass es künftig einen Taxitarif für das neue Gewerbe geben wird. Uber wird also jedenfalls nicht wie bisher seine Dienste anbieten können. Fix vorgeschrieben wird in Wien übrigens, dass jedes Fahrzeug mit einem Navi ausgestattet sein muss. (András Szigetvari, 20.5.2020)