Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Steuerberater Peter Bartos am Mittwoch, 20. Mai 2020, im Rahmen des Ministerrats im Bundeskanzleramt in Wien.

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Wien – Seit Mittwochnachmittag können Unternehmen beim Finanzamt auch einen Fixkostenzuschuss beantragen. Dieser kann bis zu 75 Prozent oder bis zu 90 Millionen Euro schwer werden. Durch letzte Änderungen werden nun auch die Kleinsten mitgenommen. Zahlungen aus dem Härtefallfonds werden nicht gegengerechnet. Um etwas zu bekommen, muss der Umsatzausfall zumindest 40 Prozent betragen.

Der Fixkostenzuschuss in der Corona-Krise kann nun auch schon ab 500 Euro Zuschuss binnen drei Monaten beantragt werden. Ursprünglich war ein Zuschuss erst ab 2.000 Euro binnen drei Monaten vorgesehen.

"Größte Förderung"

"Um auch auf die Unternehmensstruktur in vielen Branchen in Österreich Rücksicht zu nehmen, wurden die Kriterien für ein gesundes Unternehmen neu gestaltet und für kleine Unternehmen die Voraussetzungen vereinfacht", hieß es aus dem Finanzministerium von Gernot Blümel (ÖVP). "Mit dem Fixkostenzuschuss starten wir die größte Förderung in der Geschichte Österreichs. Der Staat ersetzt für maximal drei Monate bis zu 75 Prozent der Fixkosten." Die SPÖ hatte vorige Woche Kritik an der ursprünglich geplanten 2.000-Euro-Schwelle geübt.

Der Fixkostenzuschuss ist nach der anteiligen Höhe des Umsatzausfalles gestaffelt. 25 Prozent Zuschuss gibt es bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60 Prozent; 50 Prozent Fixkostenzuschuss bei einem Umsatzausfall von über 60 bis 80 Prozent und 75 Prozent bei einem 80-prozentigen bis totalen Umsatzausfall. In der ersten Tranche bis spätestens 18. August werden bis zu 50 Prozent des Fixkostenzuschusses ausbezahlt – innerhalb von zehn Tagen, wie es heißt.

Vorschuss

Beläuft sich der Zuschuss auf nicht mehr als 12.000 Euro, so reichen Eigenangaben des Unternehmers gegenüber dem Finanzamt. Geht es um mehr Geld, so ist ein Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer beizuziehen.

Der Antrag auf einen Fixkostenzuschuss kann ab Mittwoch und spätestens bis 31. August 2021 über Finanz Online eingereicht werden. Ein erster Vorschuss auf den Gesamtzuschuss wird bereits ab Ende Mai/Anfang Juni ausbezahlt. Der Vorschuss von bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses kann ab 20. Mai beantragt werden (Auszahlung Ende Mai/Anfang Juni). Die zweite Tranche kann ab 19. August beantragt werden, die dritte ab 19. November.

Unter Fixkosten fallen Geschäftsraummieten und Pacht, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Finanzierungskostenanteil für Leasingraten, Aufwendungen für sonstige betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen, betriebliche Lizenzgebühren, Zahlungen für Strom, Gas, Telekommunikation und Personalkosten, die für die Bearbeitung von Stornierungen anfallen. Dazu kommen Wertverluste bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese aufgrund der Covid-Krise mindestens die Hälfte ihres Wertes verlieren.

Kritik von Neos und KPMG

Die Neos kritisieren die komplexen Regeln beim Fixkostenzuschuss, der ab heute Nachmittag beantragt werden kann. Es gebe Ausnahmen, die Hotels und Gastronomie treffen. Auch Verena Trenkwalder von KPMG Österreich ist kritisch: "Ich glaube, dass eine Großzahl der kleinen Unternehmer nicht in der Lage sein wird, den Antrag alleine zu stellen und sich auch helfen lassen muss", sagte sie im Ö1-Radio.

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten – etwa einer schwachen Eigenkapitaldecke sollen keinen Fixkostenzuschuss erhalten. Das könnten bis zu 40 Prozent der touristischen Betriebe sein, sagen Branchenkenner. "Die touristischen Betriebe sind de facto ausgeschlossen", kritisierte Neos-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn. "Sie haben eine geringe Eigenkapitalstruktur."

Betrachte man die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Gastronomie und Hotellerie, so sei auch mit einer Grenzöffnung zu Deutschland nur mit einer Auslastung von 50 Prozent zu rechnen. Die Eigenkapitaldecke sei im Tourismus wegen der hohen laufenden Investitionen im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit vergleichsweise gering. "Es droht eine riesige Pleitewelle", so Schellhorn. Vorerst finde noch eine "Insolvenzverschleppung" statt. Der Oppositionspolitiker ortet im Fixkostenzuschuss den "nächsten PR-Schmäh" der Regierung. (APA, red, 20.5.2020)