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Bei Hausdurchsuchungen fanden die Ermittler kistenweise Unterlagen. Auch solche, die Tojner belasten. Er sieht sich zu Unrecht beschuldigt.

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Wien – In den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur Causa Tojner hat sich seit der Anzeige des Landes Burgenland einiges Material angesammelt. Bei Hausdurchsuchungen – es gibt 33 Beschuldigte – wurden kistenweise Unterlagen beschlagnahmt, von Daten ganz abgesehen. Auch die WKStA Innsbruck ist aktiv.

Es geht um den Vorwurf, Tojner bzw. Geschäftspartner hätten das Burgenland rund um die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Gesfö/Riedenhof über den Tisch gezogen. Eine der Fragen ist, ob Tojner selbst ursprünglich hinter dem Erwerb der Riedenhof stand, was gesetzlich nicht erlaubt wäre. Zudem geht es um die Bewertung der Riedenhof-Liegenschaften, aus der sich die Abschlagszahlung ans Burgenland errechnet. Tojner habe sich bereichert. Der Investor bestreitet das, es gilt die Unschuldsvermutung.

Kurz zur Orientierung: Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften dürfen nicht von Maklern oder im Baugewerbe oder in der Hausverwaltung Tätigen gekauft werden, die Gemeinnützigen werden ja mit öffentlichen Mitteln gefördert. Tojner wird vorgeworfen, er habe Strohmänner für den Kauf eingesetzt; er bestreitet das.

Gesetzliches Korsett

Erst nachdem solchen Gesellschaften die Gemeinnützigkeit von den Behörden aberkannt worden ist, können Liegenschaften daraus frei verkauft werden. Im Zuge des Aberkennungsverfahrens setzen die Behörden eine "angemessene" Abschlagszahlung fest, die sich am Wert der Liegenschaften bemisst; die Förderungen dürfen sozusagen nicht mitverkauft werden. Das Reinvermögen der Gemeinnützigen plus stille Reserven sollen auf diese Weise für den gemeinnützigen Wohnbau reserviert bleiben; der Gesellschafter hat laut WGG nur Anspruch auf die eingezahlte Einlage und eine entsprechende Verzinsung.

Das ist der Rahmen, in dem die Geschäfte gesehen werden müssen, um die es in der Causa Tojner geht. Geregelt ist das alles im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).

Im konkreten Fall geht es um die "Nachfahren" der in den 1960ern und 1970ern gegründete gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Aichfeld – die später in drei Gesellschaften aufgeteilt wurde: Gesfö, Riedenhof und Buntes Wohnen (die zu Pannonia werden sollte). Zwischen 2007 und 2014 bekamen die drei neue Eigentümer – alle hatten ein gewisses Naheverhältnis zu Investor Michael Tojner, wie es scheint.

Burgenland selbst schuld

Das Burgenland wirft dem Investor vor, das Land bei den Bewertungen über den Tisch gezogen und um viele Millionen Euro zu wenig zu haben, auch das bestreitet der Unternehmer. Er beruft sich dabei auch auf den vor kurzem veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofs und sagt, das Land habe etwaige Fehler selbst verschuldet und selbst zu verantworten.

Beim Erwerb der Riedenhof von der Austria Tabak (ATW) trat einst eine GmbH des oberösterreichischen Unternehmers N. als Käuferin auf. Tojner selbst hatte laut seinen Anwälten nichts direkt damit zu tun, er habe nur "wirtschaftliches und unternehmerisches Interesse am genossenschaftlichen Bereich" gehabt und sich da etwa in der Projektentwicklung oder Hausverwaltung engagiert.

Keine schriftliche Vereinbarung

Der Erwerb der Riedenhof gestaltete sich, wie berichtet, schwierig. Einem Geschäftspartner, der damals mitmachen wollte (das dann aber nicht tat, weil er "ein ungutes Gefühl" hatte), teilte Tojner im Juni 2010 mit, was er zum "Thema Riedenhof" vorschlage. Herr N. werde Riedenhof "über eine Gesellschaft kaufen", um die Genehmigung des Landes Oberösterreich dafür zu erhalten, müsse N. erklären, dass er diese Anteile nicht treuhändig für jemand anderen halte. Deswegen werde N. "keinerlei Vereinbarung mit uns unterschreiben", erklärte Tojner schriftlich. Offenbar hegte Tojners Partner Zweifel an der Konstruktion, denn jener beruhigte ihn: "Ich kenne F. natürlich viel besser als du und habe auch gewisse Druckmittel gegen ihn an der Hand. Die Verwaltung werden wir ja über Umwege auch über die (Hausverwaltunggesellschaft; Anm.) IMV machen."

Etwaige Erträge aus der Genossenschaft, so versprach Tojner dem Geschäftspartner, werde er mit ihm 50:50 teilen. Tojner drängte auf eine rasche Entscheidung: Der Kaufpreis für Riedenhof sollte am 1. Juli an die ATW überwiesen werden. Tojners Geschäftspartner J. machte dann übrigens doch nicht mit.

Lohn ohne Leistung

Aus einem Vertrag zwischen Tojner, seiner Global Equity Partner (GEP) und Herrn N. von Juni 2010 erschließt sich, dass der Unternehmer seine Firma N. "im Auftrag" von Tojner gegründet hatte und mit dieser Gesellschaft der Erwerb der Riedenhof vereinbart wurde. Über eine Option haben die Vertragspartner die Übernahme durch Tojner oder ihm zuzurechnende Firmen ausgemacht. Der Lohn für Herrn N.: 200.000 Euro bis zur Abtretung der Gesellschaftsanteile, davon 50.000 Euro sofort.

Zudem wurde ausdrücklich fixiert, dass N. die Leistungsverpflichtung aus seinem Geschäftsführervertrag mit der damals noch gemeinnützigen Riedenhof "tatsächlich nicht ausüben muss". Sein laut WGG vorgesehenes Geschäftsführergehalt bekam er trotzdem, auch das sah der Vertrag vor.

"Beträchtliches Risiko" Tojners

Im August 2012 blickte Tojner auf das Engagement zurück, als er gerade mit seinem Geschäftspartner J. im Streit lag und es um die Aufteilung von Assets und Firmen ging. Er habe das Projekt mit N. "selbst finanziert" und mit Herrn N. "ein beträchtliches Risiko" auf sich genommen. Aber: "Meine Gelder aus der Genossenschaftsakquisition habe ich bis heute nicht retour", beklagte Tojner in einem Schreiben an den (Ex-)Geschäftspartner.

Ende 2012 beauftragte Tojner Mitarbeiter seiner GEP, die Buchhaltung der N. BeteiligungsgmbH "zu uns zu holen", er hätte die gern unter Kontrolle. Die Firma N. sei ihm, Tojner, "wirtschaftlich zuzurechnen", hielt der Chef in seinem Auftrag an die Mitarbeiter fest.

Tojner sieht sich zu Unrecht verfolgt

Die Frage, wie das mit Tojners Argumentation zusammenpasst, er habe nur wirtschaftliches Interesse am genossenschaftlichen Thema gehabt, aber kein Eigentum oder wirtschaftliche Berechtigung an derartigen Gesellschaften lässt sich nicht genau klären. Der Schriftverkehr, aus dem sich die zitierten Mails erschließen, sei Jahre vor der Aberkennung der Riedenhof-Gemeinnützigkeit durchs Burgenland entstanden, so Tojners Anwalt. Auf Details gehe man gegenüber Medien nicht ein. Es gehe jedenfalls um Themen, die großteils keinen Konnex zur Causa Burgenland hätten. Es gebe keinerlei strafrechtlich relevante Tatbestände, Tojner sehe sich zu Unrecht beschuldigt. (Renate Graber, 23.5.2020)