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Vor Gerichten sind tausende Klagen gegen den VW-Konzern anhängig.

Foto: Reuters/ Fabian Bimmer

Karlsruhe/Wolfsburg – Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am heutigen Montag (11 Uhr) erstmals im Dieselskandal über die Schadenersatzklage eines VW-Kunden. Das Urteil dürfte wegweisend für weitere Klagen sein, weil sich die Gerichte daran künftig orientieren werden.

Im konkreten Fall muss der BGH über ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz entscheiden, das dem klagenden Käufer wegen "vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung" fast 26.000 Euro Schadenersatz zugesprochen hatte. Das Gericht rechnete allerdings vom ursprünglichen Kaufpreis die Nutzung des Wagens ab. Bei der mündlichen Verhandlung am Bundesgerichtshof vor drei Wochen zeichnete sich ab, dass die Bundesrichter die Zahlung eines Schadenersatzes und auch den Abzug einer Nutzungsentschädigung bestätigen werden.

Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. Diese sorgt dafür, dass Dieselautos die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße aber ein Vielfaches mehr der giftigen Abgase ausstoßen. Vor Gerichten sind noch immer tausende Klagen anhängig. Zehntausende Kunden schlossen mit dem Konzern aber bereits einen Vergleich. (APA, 25.5.2020)