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Karlsruhe – Für zehntausende Dieselfahrer ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei. In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Auch für Österreicherinnen und Österreicher ist damit nun der Weg geebnet, in Deutschland gegen VW vor Gericht zu ziehen.

Der Konzern will nun verbleibenden Klägern Einmalzahlungen anbieten. VW werde mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kunden zugehen, erklärte der Konzern am Montag. Einmalzahlungen seien eine "pragmatische und einfache Lösung". Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab.

VW muss seinen Kunden in Deutschland nach dem BGH-Urteil grundsätzlich Schadenersatz zahlen. Die deutschen Bundesrichter gingen von einer "vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung" durch den Konzern aus. Allerdings müssen sich die Kunden die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, wodurch sie bei Rückgabe des Wagens dann nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.

VW: Urteil schafft Klarheit

VW bezeichnete die Karlsruher Entscheidung als "Schlusspunkt". Das Urteil schaffe für einen Großteil der derzeit noch anhängigen rund 60.000 Fälle Klarheit. Der Konzern sieht nach eigenen Angaben kaum Anlass für weitere Klagen. "Volkswagen ist nun bestrebt, diese Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah zu beenden."

VW-Pressesprecher Manske mit der ersten Reaktion.

VW verwies dazu unter anderem auf die im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens bereits mit zehntausenden Kunden – jedoch nur Deutschen – geschlossenen Vergleiche.

Nach Ansicht des Konzerns sind zudem weitere Ansprüche verjährt. Die Frage der Verjährung ist allerdings noch nicht endgültig entschieden.

Vorgeschichte

Die obersten deutschen Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung (Az. VI ZR 252/19) ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.

Der Skandal um die illegale Abgastechnik in Millionen VW-Fahrzeugen war im Herbst 2015 aufgeflogen. Damals kam ans Licht, dass die Stickoxidemissionen des Motorentyps EA189 viel höher waren, als Tests auf dem Prüfstand zeigten. Verantwortlich war eine Software, die die volle Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand aktivierte.

Gegen das Koblenzer Urteil hatten beide Seiten Revision eingelegt. Der Kläger hatte 2014 knapp 31.500 Euro für das Auto bezahlt und wollte den vollen Preis zurück. VW wollte gar nichts zahlen. Der Autobauer hatte stets argumentiert, die Autos seien jederzeit voll nutzbar gewesen. Den Kunden sei also kein Schaden entstanden.

Der BGH wies mit seinem Grundsatzurteil die Revision des Dieselkäufers und im Wesentlichen auch die von VW zurück. Das gibt die Linie für viele Tausend noch laufende Gerichtsverfahren vor. Bisher hatten die unteren Instanzen sehr unterschiedlich geurteilt.

Wegweisend für rund 60.000 Verfahren

Nach VW-Angaben sind deutschlandweit noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet. Auch in Österreich sind zahlreiche Gerichte mit dem Abgasskandal beschäftigt.

Der deutsche Bundesgerichtshof bei der Urteilsverkündung.
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Das deutsche BGH-Urteil ist für viele Fälle eine wichtige Weichenstellung. Trotzdem sind immer noch einige Rechtsfragen ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für Juli bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Dieselfällen angesetzt, weitere sollen folgen.

Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Dieselbesitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr. An dem Vergleich konnten nur Deutsche teilnehmen, Österreicher waren ausgeschlossen.

Der vorm BGH erfolgreiche Kläger hat sich sehr zufrieden mit der Entscheidung gezeigt. "Ich bin sehr froh, es war ein langer Weg", sagte Herbert Gilbert am Montag nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Es sei ein "toller Tag". Diese Entscheidung helfe ihm, aber auch tausenden anderen Klägern.

Auch Hilfe für Österreicher

Das BGH-Urteil hilft auch österreichischen Betroffenen, so der Anwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein & Partner für den BGH-Fall verantwortlich ist. Seit Montag können Österreicher in Braunschweig gegen VW vorgehen, so die Kanzlei in einem schriftlichen Statement zur APA.

Grundsätzlich sei dies seit Beginn des Abgasskandals möglich, da Österreicher im Falle eines Betrugs auch am Gerichtsstand des Betrügers – bei Volkswagen ist dies Braunschweig – klagen könnten. "Zuvor hat dieser Schritt jedoch keinen Sinn ergeben, weil die Braunschweiger Gerichte bisher kein einziges Urteil gegen den Konzern in dieser Sache gefällt haben", so Goldenstein. Über die Hintergründe lasse sich nur vermuten.

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"Von nun an werden die Richter der Auffassung des BGH auch bei österreichischen Klägern folgen und die Entschädigungszahlung gemäß des Urteils gewähren müssen. Die Klagen werden entsprechend schnell von Erfolg gekrönt sein", so der Anwalt.

Rechtslage für Österreicher

In Österreich zu klagen hält der deutsche Rechtsvertreter hingegen für nicht so erfolgsversprechend, da es bis zu einer höchstgerichtlichen Entscheidung hierzulande noch lange dauern werde. Österreicher hätten gegenüber deutschen Verbrauchern sogar einen entscheidenden Vorteil: die Verjährungsfrist. In Deutschland sei nicht abschließend geklärt, für Österreicher betrage sie bei sittenwidriger Täuschung ganze 30 Jahre – auch vor deutschen Gerichten. "Das hat zur Folge, dass kein berechtigter Fall aufgrund von Verjährung erfolglos bleiben wird."

Österreicher sollten dennoch mit ihrer Klage nicht zu lange warten, denn je länger die Betroffenen ihr Autos nutzen, desto geringer fällt die Entschädigung aus, so Goldenstein. "Für die jeweilige Laufleistung des Pkw wird nämlich eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen, die sich negativ auf die Entschädigungssumme auswirkt."

Kolba: "Einige tausend Euro erlangen"

Goldenstein vertritt in der Causa VW-Skandal mehr als 21.000 Mandanten. Wie er warb auch der heimische Verbraucherschützer Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV) am Montag erneut für Klagen in Deutschland. "Man kann da einige tausend Euro Schadenersatz erlangen", so Kolba, dessen Verein gemeinsam mit einem Prozessfinanzierer Individualklagen in Deutschland anbietet.

Die Klagen kosten nichts und bergen kein Risiko, im Erfolgsfall bekommt der Prozessfinanzierer 35 Prozent des erstrittenen Betrags. "Jetzt können sich die österreichischen Geschädigten an VW revanchieren", da der Konzern Österreichern und Südtirolern im Rahmen der Musterfeststellungsklage keinen Vergleich angeboten hat, so Kolba in einer Aussendung. (APA, red, 25.5.2020)