Heinz-Christian Strache trat am Tag nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos zurück, hier ist er bei seinem Pressestatement zu sehen.

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Wien – Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren gegen jene zwei Journalisten der "Süddeutschen Zeitung" ein, die mit ihren Recherchen maßgeblich an der Veröffentlichung des Ibiza-Videos mit Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und Ex-FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus beteiligt waren.

Gegen Frederik Obermaier und Bastian Obermayer werde nicht mehr weiter ermittelt, heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das Frederik Obermaier am Montag auf Twitter veröffentlichte. Nicht ohne Verwunderung, denn Obermaier schreibt, dass er gerade erst erfahren habe, dass überhaupt ermittelt wurde.

Auf STANDARD-Anfrage sagt Obermaier, dass die Paragrafen 120 und 293 des Strafgesetzbuches Gegenstand der Ermittlungen waren. Dabei geht es einerseits um die Veröffentlichung von Tonaufnahmen ohne Einverständnis der Sprechenden und andererseits um das Fälschen von Beweismitteln – im Falle der Journalisten konkret um eine "bewusst nachteilige Auswahl der veröffentlichten Videosequenzen".

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens begründet die Staatsanwaltschaft wie folgt: "... weil die Veröffentlichung einen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse leistete, zumal dadurch die Öffentlichkeit in die Lage versetzt wurde, sich selbst ein Bild über die persönliche Integrität führender Politiker zu machen und daraus Schlüsse auf deren Eignung zur Ausübung hoher politischer Ämter zu ziehen."

In Deutschland haben sowohl die Staatsanwaltschaft Hamburg als auch jene in München die Ermittlungen gegen Obermaier und Obermayer eingestellt und dies mit dem überragenden Interesse der Öffentlichkeit an den Vorkommnissen begründet. (omark, 25.5.2020)