Hat es sich so abgespielt? Die schmale Annagasse in der Wiener Innenstadt. Der Regen prasselt leise auf die Markise des italienischen Restaurants. Es ist knapp nach Mezzanotte. Auftritt zweier uniformierter Polizisten. An ein älteres Ehepaar gewendet, das noch bei einem Glas Wein sitzt: "Grüß Sie. Wissen Sie, warum wir Sie beanstanden? Nein? Also, Sie halten sich nach 23 Uhr in der Corona-Verbotszone auf. Wir von der Polizei sind nämlich die Flex, die die Infektionskette abschneidet. Hat der Herr Innenminister Nehammer gesagt. Ich muss Sie daher zur Ausweisleistung auffordern. (Pause) Ah, Sie sind Bundespräsident. (Beiseite: ‚Meiner net, I hab den anderen g’wählt.‘) Jedenfalls müssen wir über den Sachverhalt eine Meldung machen und an das zuständige Magistratische Bezirksamt zur rechtlichen Beurteilung weiterleiten."

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Bundespräsident Alexander Van der Bellen.
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Die Spannung steigt ins Unerträgliche. Wird der in diesen Dingen bekannt strenge Wiener Magistratsdirektor gelten lassen, dass Alexander Van der Bellen Schuldeinsicht zeigte (im Gegensatz zum Verursacher des Kleinwalsertalers Volksauflaufs)? Gilt "Ich habe mich verplaudert" als wienerisch mildernder Umstand?

Wird der Wiener Polizeipräsident jetzt doch einmal Richtlinien über "Verhältnismäßigkeit beim Einschreiten der Polizeiorgane gegen harmlose Bürger in Bagatellfällen" erlassen?

Ja, und: VdB hätte sich an die Vorschrift halten und früher heimgehen sollen. (Hans Rauscher, 25.5.2020)