Das Kartellobergericht sieht beim Betrieb von Satellitenplattformen und Entschlüsselungssysteme" keinen Marktmissbrauch.

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Wien – Das Kartellobergericht sieht im Markt für den Betrieb von Satellitenplattformen und Entschlüsselungssystemem keinen Marktmissbrauch durch den ORF. Es folgt damit der Entscheidung des Kartellgerichts, wie die Bundeswettbewerbsbehörde am Donnerstag in einer Aussendung bekannt. Die ORF-Sendertochter ORS hält in diesem Bereich in Österreich einen Marktanteil von 90 Prozent.

Ein Unternehmen, das in mehreren EU Ländern sowie in Österreich Satelliten-TV-Dienste anbietet, hatte vor dem Kartellgericht im Rahmen eines Individualverfahrens Anträge aufgrund des Vorwurfes des Marktmachtmissbrauches durch den ORF eingebracht. Das Unternehmen vertreibt die benötigten Endgeräte, um den Kunden und Kundinnen den Empfang von TV Programmen gegen eine Gebühr zu ermöglichen. Im Februar 2019 stellte es mehrere Anträge an das Kartellgericht, unter anderem dass der ORF weiterhin die erforderlichen technischen Dienstleistungen zur Bild-Tonsignal-Übertragung erbringen solle sowie es zu unterlassen habe, ein Entgelt zu fordern, das höher sei als ein vom Kartellgericht zu bestimmendes angemessenes Entgelt.

Im Verfahren vor dem Kartellgericht wurde zwischen den Unternehmen ein Vergleich abgeschlossen. Das Kartellgericht wies die Anträge der Antragsstellerin ab, die ihrerseits Rekurs erhob. Das Kartellobergericht folgte nun der Entscheidung des Kartellgerichts und bestätigte, dass kein aktueller Wettbewerbsverstoß vorliegen könnte, weil der marktmachtbedingte Druck auf die Antragssteller weggefallen sei. (red, 28.5.2020)