Eher keine gute Idee: Drohungen an öffentliche Einrichtungen verschicken.

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Zwei 16-jährige Burschen mussten sich am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen mehrerer Drohungen gegen öffentliche Gebäude verantworten. Die beiden hatten verschiedene Einrichtungen per E-Mail bedroht und waren dazu geständig. Sie wurden zu je 1.200 Euro Geldstrafe, davon 600 Euro bedingt, verurteilt, zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Dezember 2019 erhielten mehrere Vorarlberger Einrichtungen, darunter Krankenhäuser, das Einkaufszentrum Messepark, ein Supermarkt und die HTL Dornbirn, beängstigende E-Mails. In diesen wurde auf Englisch vor einer bevorstehenden Attacke gewarnt, und dass "Leute brennen" werden. Die Institutionen meldeten die E-Mails, Polizeiexperten analysierten die Schreiben und gingen nicht von einer unmittelbaren Gefahr aus. Einige Einrichtungen trafen dennoch Vorkehrungen, so wurden etwa das Rathaus Bregenz und das Bürgerservice zur Sicherheit für einen Nachmittag geräumt. 200 Personen wurden nach Hause geschickt.

Geldstrafe

Die beiden Verdächtigen wurden in der Folge rasch ausgeforscht. Die Jugendlichen standen am Donnerstag wegen gefährlicher Drohung, versuchter schwerer Nötigung und wegen Landzwangs vor Gericht. Unter Landzwang versteht der Gesetzgeber, wenn ein großer Personenkreis durch die Drohung eines Angriffs auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt wird. Auf das selten angeklagte Delikt steht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Die 16-Jährigen zeigten sich am Donnerstag vor Gericht geständig und voller Reue. Sie gaben an, sie hätten Angst verbreiten wollen und sich mediale Aufmerksamkeit erhofft. Die Schule nahmen sie ins Visier, weil sie schulfrei haben wollten. Das Gericht verurteilte die Jugendlichen zu einer teilbedingten Geldstrafe, zudem müssen sie für je 3.000 Euro Unkosten aufkommen. Zum Teil entrichteten die beiden zudem Beträge an Betroffene. (APA, 28.05.2020)