Aktuell sind Österreichs Laufhäuser geschlossen. Wann sich das ändert, darüber ist man sich uneins.

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Es sei "höchst an der Zeit" gewesen, dass das Arbeitsverbot für Sexarbeiterinnen aufgehoben wird, sagt Tanja Wehsely, Geschäftsführerin der Volkshilfe Wien. Und: Sie begrüße, dass es ab 1. Juli für Sexarbeiterinnen wieder möglich sei, ihrer Arbeit nachzugehen. Allerdings: Im Gesundheitsministerium wird die Öffnung der Branche verneint. Die Situation werde laufend evaluiert und geprüft, heißt es dort. "Der 1. Juli ist noch nicht fixiert", lässt Katharina Häckel-Schinkinger, Pressesprecherin im Ministerium, mitteilen. Grund dafür sei vor allem die Gesundheit der Betroffenen.

Die widersprüchlichen Auffassungen lassen sich auf eine Änderung der Covid-19-Lockerungsverordnung vom 27. Mai zurückführen. In dieser lässt das Gesundheitsministerium den Paragrafen zum Verbot von Prostitution ab dem 30. Juni entfallen. Darum gehen viele Sexarbeiterinnen und Beamte davon aus, dass ab Juli wieder gearbeitet werden darf.

Öffnung nur mit Wohlbefinden

Im Gesundheitsministerium heißt es hingegen: Nur wenn das Wohlbefinden der Frauen und Männer gewährleistet werden kann, könne eine Öffnung stattfinden. Pflichtuntersuchungen bei Amtsärzten und in Ambulatorien, um das Freisein von Geschlechtskrankheiten zu befunden, würden nicht durchgeführt werden können. Da der Patientenverkehr bei den Einrichtungen, in denen die Untersuchung üblicherweise stattfindet, derzeit ausgesetzt ist, sei der 1. Juli damit noch nicht fixiert.

Die betroffenen Sexarbeiterinnen reagieren empört. Shiva Prugger, Domina aus Wien, saß schon mit ihrem Kalender vor dem Computer und koordinierte die Termine für den Juli, als sie der STANDARD anrief. "Wie ich mich fühle? Ich bin enttäuscht von dem verantwortungslosen und unprofessionellen Umgang der Regierung mit unserer Branche", sagt Prugger. "Die Verordnung lässt keinen anderen Schluss zu als eine Öffnung, und jetzt das."

Auch Eva van Rahden, Abteilungsleiterin bei Sophie, einer Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen, spart nicht mit Kritik am Vorgehen des Ministeriums. "Diese Verordnung ist unmissverständlich zu lesen. Sie ist bis 30. August in Kraft, und die vorzeitige Streichung des Paragrafen über Sexarbeit macht nur dann Sinn, wenn das Ministerium möchte, dass die Sexarbeit ab dem 1. Juli wiederaufgenommen werden kann." Eigentlich sei man in der Volkshilfe Wien, zu der die Beratungsstelle gehört, bereits erleichtert gewesen. Geschäftsführerin Wehsely meint, dass es auch höchste Zeit sei, klare Regelungen zu finden, "wie Sexarbeit in Corona-Zeiten geleistet werden kann".

Hygienekonzept für Sexarbeit

Dazu hat der deutsche Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) – eine Vertretung für die Branche, wie es sie in Österreich nicht gibt – bereits gemeinsam mit verschiedenen Gesundheitsämtern ein Hygienekonzept für Sexarbeit im Rahmen der Corona-Krise entwickelt. Sie fordern die Gleichbehandlung von Sexarbeit mit anderen körpernahen Dienstleistungen. Im Sinne der Übertragung und Bekämpfung des Coronavirus besteht laut dem BesD zum Beispiel kein Unterschied zwischen einer nichtmedizinischen Massage und einer erotischen Massage. In dem Hygienekonzept nennt der BesD weiters detaillierte Vorschläge für ein möglichst sicheres Arbeiten in der Branche.

Sexarbeiterin Prugger und Sophie-Leiterin van Rahden wünschen sich eine klare Position der Regierung zum Thema Sexarbeit. "Die Folgen der weiteren Ungewissheit sind illegale Prostitution, ungeschützter Geschlechtsverkehr und keine Kontrollen für die Sexarbeiterinnen", sagt van Rahden. "Die aktuelle Lage richtet nur noch mehr Schaden an. Wir wissen, dass die Frauen immer verzweifelter werden, und Verzweiflung ist ein schlechter Ratgeber." (Thomas Winkelmüller, 28.5.2020)