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LASK-Präsident Siegmund Gruber hielt sich vorerst einmal bedeckt.

Foto: REUTERS/Leonhard Foeger

Linz/Wien – Beredtes Schweigen der Konkurrenz, lebhafte Diskussionen unter den Fans – die Reaktionen auf den Urteilsspruch des Senat 1 im Fall LASK stellen dem Gremium unter Vorsitz von Manfred Luczensky, dem Leiter der Bundesverwaltungspolizei, ein annehmbares Zeugnis aus. Die Strafe, die die Linzer in erster Instanz wegen Verstößen gegen den Fairplay-Gedanken ausfassten, wird nicht einhellig als zu hart oder zu mild wahrgenommen. Durch den Abzug von sechs Punkten ist dem Sieger des Grunddurchgangs der Fußballbundesliga nicht jede Chance auf den Meistertitel genommen. Vor dem Beginn der Meisterrunde am Mittwoch liegt der LASK, der Hartberg empfängt, nun drei Zähler hinter RB Salzburg. Der Titelverteidiger begrüßt Rapid. Und den Wienern fehlen plötzlich nur noch vier Zähler auf die Spitze.

Die zweithöchste Geldstrafe in der Geschichte der Bundesliga – die bisher höchste fasste Rapid mit 100.000 Euro für Vorfälle während und nach eines Derbys 2018 aus – schmerzt den LASK, kann aber um 25.000 Euro reduziert werden, wenn die Oberösterreicher 50.000 Euro in den vom Fußballbund ÖFB eingerichteten Hilfsfonds für österreichische Vereine einzahlt.

Tatsachen unbestritten

Der LASK, vor dem Senat 1 durch Vizepräsident Johannes Lehner vertreten, kündigte umgehend Protest gegen das Urteil an. Die Tatsache, dass vier Mannschafstrainings abgehalten wurden, obwohl zu diesem Zeitpunkt nur Kleingruppentrainings ohne Körperkontakt erlaubt gewesen wären, wurde allerdings nicht bestritten. Vielmehr hatte sich Vizepräsident Jürgen Werner nach eintägiger Schrecksekunde entschuldigt. Präsident Siegmund Gruber hatte für den Fall der Verurteilung durch den Senat 1 seinen Rücktritt aus dem Aufsichtsrat der Bundesliga angekündigt. Der Vollzug stand am Freitagnachmittag noch aus.

Die Konkurrenz, die beim Auffliegen des Skandals auffällig einhellig ihrer Empörung Ausdruck verliehen hatte, verhielt sich diesmal auffällig einhellig still. Schließlich handele es sich ja nur um ein erstes Urteil, hieß es da und dort.

Fristen und Instanzen

Tatsächlich dürfte sich die Sache bis zu einem endgültigen Spruch noch ziemlich ziehen. Nach Zustellung des Urteils in Langfassung – der Senat 1 versprach Tempo – haben die Linzer 14 Tage Zeit, das Protestkomitee anzurufen. Dessen Entscheidung dürfte dann wohl ein bis zwei Wochen auf sich warten lassen. Damit wäre auch der Liga-interne Instanzenzug abgeschlossen. Nach dem Protestkomitee-Urteil hätte der LASK noch eine vierwöchige Frist, um sich an das Ständige Neutrale Schiedsgericht zu wenden, das anstelle eines ordentlichen Gerichts wiederum in ein bis zwei Wochen entscheiden würde. Das endgültige Urteil könnte also zweieinhalb bis drei Monate auf sich warten lassen. Womit der "Corona-Meister" und auch die Europacupstarter erst deutlich nach Saisonende feststehen könnten.

Immerhin bleibt damit den Fans noch viel Zeit für Diskussionen über die Güte des Ersturteils. Kritiker verweisen zum Beispiel auf die Verhältnismäßigkeit und führen einen erst jüngst erledigten Fall an. Das Protestkomitee der Bundesliga hat erst am Mittwoch einen vom Senat 5 gegen Zweitligist Blau-Weiß Linz verhängten Punktabzug von vier auf drei Zähler reduziert. Die Sanktion war im Zuge des Lizenzierungsverfahrens wegen eines Fristverzugs betreffend den Jahresabschluss mit 30. Juni 2019 ausgesprochen worden. Gegen die Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro hat sich der kleine Stadtrivale des LASK gar nicht gewehrt. (Sigi Lützow, 29.5.2020)