Mehrere Wochen ganz ohne Umsatz geblieben sind in Österreich unter anderem Friseure.

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Wien – Für die grün-schwarze Regierung ist es ein Eckpfeiler ihrer Strategie zur Belebung der Wirtschaft: Der so genannte Fixkostenzuschuss. Seit vergangener Woche können Unternehmen Geld beantragen um Fixkosten wie jene für Mieten, Strom und Gas abzudecken. Auch die Ausgaben für verdorbene Waren können ersetzt werden. Der Zuschuss soll Betrieben, Einzelunternehmern und Selbständigen helfen, die während des Lockdowns keine oder nur sehr wenig Umsätze machen konnten.

Dabei müssen die antragstellenden Unternehmen diverse Daten über ihren Betrieb bekanntgeben, insbesondere natürlich den Umsatz und die entsprechenden Umsatzverluste durch die Corona-Krise.

Wie sich nun herausstellt, gehen bei der Antragstellung erhobene personenbezogene Daten auch an ein Linzer Unternehmen namens Multi-Media-Marketing Austria GmbH (M3). Geschäftsführer dieses Unternehmens ist Herr Günther H. Er hat auf der Liste des ÖVP-Wirtschaftsbundes bei den Wirtschaftskammer-Wahlen in Oberösterreich kandidiert. Die erwähnte GmbH gehört einem anderen Unternehmen, der Sales Motivation. H. ist Alleineigentümer dieses Unternehmens.

M3 betreibt laut Firmenbuch ein Callcenter und bietet telefonische Kundenberatung an. Als erstes aufgefallen ist diese Datenweitergabe Zackzack, dem Medium von Peter Pilz.

Direktbeauftragung durch Cofag

Wer einen Zuschuss beantragt, muss der Datenweitergabe an M3 zustimmen. Aber wozu das Ganze? Die Anträge für den Fixkostenzuschuss laufen über FinanzOnline, die Bearbeitung der Ansuchen und Gewährung von Beihilfen erfolgt über die staatliche Covid-19-Finanzierungsagentur Cofag. Zuständig für die Agentur ist das Finanzministerium unter Gernot Blümel (ÖVP).

Verantwortlich für die Finanzierungsagentur Cofag: Minister Gernot Blümel.
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Im Zuge der Antragstellung dürfen Daten lediglich an öffentliche Einrichtungen, wie das Finanzministerium oder das Bundesrechenzentrum weitergeleitet werden. Auf privater Seite kann die Informationsweitergabe nur an die Hausbank des antragstellenden Unternehmens erfolgen und eben an die M3.

Auf STANDARD-Anfrage bei der Cofag heißt es am Sonntag, M3 berate Unternehmen, die Formulare falsch ausgefüllt haben darüber, wie Fehler korrigiert werden können. Tritt ein Fehler auf, meldet sich das Kundencenter, das auch ansonsten als Callcenter für Fragen zum Zuschuss dient. Laut Cofag hat es keine Ausschreibung für diese Beauftragung gegeben. Dies sei auch rechtlich nicht notwendig gewesen. Die M3 wurde "eingeladen", ein Angebot zu legen, dieses wurde dann angenommen.

Laut Angaben des Finanzministeriums sei es unumgänglich, dass das Callcenter über einzelne Daten des Antragstellers verfüge, um Antragsteller zu unterstützen. Dabei sei es M3 jedoch nicht gestattet, personenbezogene Daten zu anderen Zwecken als der Betreuung unserer Hotline zu verwenden.

Sepp Schellhorn von den Neos dazu: "Das ganze hat einen schalen Beigeschmack, weil hier Daten weitergegeben werden und wo diese dann landen, ist in dieser Ausgestaltung, nicht ganz transparent." (szi, 31.5.2020)