Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) will eine strengere Investitionskontrolle.

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Wien – Das von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) bereits mehrmals angekündigte Gesetz zum Schutz von heimischen Unternehmen vor Übernahmen aus dem Ausland rückt näher. Ein entsprechender Entwurf wurde am Dienstag in Begutachtung geschickt. Dieser sieht eine Genehmigungspflicht für Investoren aus Drittstaaten vor, die 25 Prozent oder mehr an einer heimischen Firma halten wollen.

Diese Schwelle sinkt auf zehn Prozent, wenn es sich um ein Unternehmen in einem sensiblen Bereich handelt. Diese Bereiche sind "Verteidigungsgüter und -technologien", "Betreiben kritischer Energieinfrastruktur", "Betreiben kritischer digitaler Infrastruktur, insbesondere von 5G-Infrastruktur", "Wasser", "Betreiben von Systemen, die die Datensouveränität der Republik Österreich gewährleisten", sowie "Forschung und Entwicklung in den Bereichen Arzneimitteln, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung".

Neuerliche Genehmigung

Zudem ist eine erneute Genehmigung nötig, wenn ein ausländischer Investor seinen Anteil erhöhen will, konkret liegt die zweite Schwelle bei 50 Prozent. Bei kritischen Bereichen liegen die Genehmigungsschwellen bei zehn, 25 und 50 Prozent. Keine Genehmigungspflicht gibt es dagegen, wenn das Zielunternehmen ein "Kleinstunternehmen, einschließlich Start-up-Unternehmen, mit weniger als zehn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von unter zwei Millionen Euro" ist, heißt es im Gesetzesentwurf.

Geprüft werden soll, ob eine Direktinvestition die "Sicherheit oder öffentliche Ordnung einschließlich der Krisen- und Daseinsvorsorge" gefährde. Steigen mehrere ausländische Investoren in ein heimisches Unternehmen ein, soll deren Stimmanteil am Zielunternehmen zusammengerechnet werden.

Antrag bei Regierung

Das Prozedere sieht vor, dass der Investor bzw. der Investor und das Zielunternehmen gemeinsam einen Genehmigungsantrag bei der Regierung stellen müssen. Die Entscheidung obliegt dann dem zuständigen Minister, der binnen eines Monats entweder grünes Licht geben oder ein vertieftes Prüfverfahren einleiten muss. Ergeht in diesem Zeitraum keine Entscheidung, gilt die Genehmigung als erteilt.

Bei einem vertieften Prüfverfahren hat der Minister zwei weitere Monate Zeit, um die Beteiligung entweder zu genehmigen, eine Genehmigung mit Auflagen zu erteilen oder die Genehmigung gänzlich zu verweigern. Verstreicht die zweimonatige Frist ohne Entscheidung, gilt die Genehmigung als erteilt.

Unionsinteresse

Das Gesetz sieht außerdem eine umfassende Zusammenarbeit innerhalb der EU bei der Überprüfung ausländischer Investoren vor. So muss der Minister die EU-Kommission über die Einleitung eines Prüfverfahrens informieren und angeben, ob die Beteiligung das Unionsinteresse oder die Sicherheit in anderen EU-Staaten gefährden könnte. Informationsanfragen der Kommission oder anderer EU-Staaten zu einer Überprüfung müssen außerdem "unverzüglich" beantwortet werden.

Österreich setzt mit dem Gesetz eine EU-Verordnung zu FDI-Screenings um. Erst im April hatte EU-Handelskommissar Phil Hogan eindringlich dazu aufgerufen, die Investitionskontrolle in den Mitgliedsländern so schnell wie möglich umzusetzen. (APA, 2.6.2020)