"Ein uneingeschränktes Festhalten an den vereinbarten Mietverträgen wäre angesichts der bestehenden Ausnahmesituation unangemessen und kann den Mietern nicht zugemutet werden", heißt es in dem deutschen "Verhaltenskodex".

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Die Geschäftsraummieten beschäftigen uns nun schon die ganze Krise hindurch, und eine Lösung ist nicht absehbar. Zur Erinnerung: Gleich zu Beginn der Corona-Krise hieß es, die Miete für Geschäftsräume, für die ein behördliches Betretungsverbot ausgesprochen wurde, müsse nicht weitergezahlt werden. Die Wirtschaftskammer stellte Formulare auf ihrer Website bereit, mit denen Geschäftsraummieter unkompliziert ihren Vermietern mitteilen konnten, dass sie die Miete vorerst gar nicht oder nur unter Vorbehalt zahlen.

Später wurde differenziert, insbesondere von der Immobilienwirtschaft. Allerlei stark divergierende Rechtsmeinungen schwirrten plötzlich herum und tun dies noch immer. Muss ein Wirt nicht zumindest teilweise die Miete weiterzahlen, wenn er ein Abholservice anbietet und die Räumlichkeiten weiter als Lager oder Büro verwendet? Fragen wie diese stellten sich und wurden jedes Mal im Einzelfall beantwortet oder eben auch (noch) nicht. Letztgültige Klarheit wird erst der Oberste Gerichtshof bringen, eine Vielzahl an Verfahren ist absehbar.

Klares Signal

In Deutschland ist die Lage ähnlich. Hier hat man sich aber nun vor wenigen Tagen zwischen Immobilienwirtschaft und Handel auf eine Vorgehensweise geeinigt – eben genau deshalb, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. In dem "Verhaltenskodex", den der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und der Handelsverband (HDE) vorstellten, wird zwar grundsätzlich auch betont, dass die Einzelfallbetrachtung wichtig ist.

Als "Richtschnur" erkennt man aber eine Mietzinsminderung um 50 Prozent im Fall der behördlichen Schließung als gerechtfertigt an. Rechtlich bindend ist das zwar nicht – aber als "Handlungsempfehlung", vereinbart zwischen den obersten Repräsentanten von Handel und Immobilienwirtschaft, ist das zumindest ein klares Signal. (Martin Putschögl, 6.6.2020)