ÖVP-Spender Stefan Pierer (links) und VP-Landeshauptmann Thomas Stelzer (auf dem Motorrad) bei der Eröffnung der KTM Motohall.

Foto: KTM

Lässt man die letzten Monate, Wochen, ja Tage Revue passieren, dann scheint das letzte Kapitel zur Liaison zwischen der ÖVP und KTM-Boss Stefan Pierer noch nicht geschrieben. Eher im Gegenteil. Die Diskussion rund um die millionenschwere Förderung der KTM Motohall will auch nach der Prüfung des Landesrechnungshofs (LRH) nicht verstummen, und neuerdings belegen Chatnachrichten, wie wichtig der Partei das Image ihres Großspenders ist.

Teure Erlebniswelt

Im Juli 2017 überwies er knapp 440.000 Euro, und im Oktober legte sich die ÖVP ins Zeug, um den von der SPÖ vorgebrachten Verdacht des steuerlichen "Abschleichens" Pierers zu kontern. Dabei war es um rund 20 Millionen Euro gegangen, die er zwei Wochen vor einem neuen Steuerabkommen mit Liechtenstein im Dezember 2013 aus dem Fürstentum nach Österreich transferierte.

Die Idee für das KTM-Museum war da übrigens längst geboren. Bereits ein Jahr zuvor hatte die Stadtgemeinde Mattighofen dazu bei der oberösterreichischen Landesregierung vorgefühlt, die ihrerseits eine "grundsätzliche Förderungsfähigkeit" avisierte.

Das geht aus der Chronologie hervor, die der Landesrechnungshof Ende April veröffentlichte und die das Bemühen belegt, diverse Nachlässigkeiten zu bereinigen, als im August des Vorjahres die öffentliche Diskussion begann: rund um 6,74 Millionen Euro, die Ex-Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) 2015 aus unterschiedlichen Budgettöpfen für die Erlebniswelt der Marke KTM zusagte.

Reihe von Versäumnissen

Sein Nachfolger Thomas Stelzer versucht seit Monaten die Wogen zu glätten. Teils vergeblich, da der Prüfbericht eine ganze Reihe von Versäumnissen auf mehreren Ebenen nachwies. Konsequenzen blieben überschaubar. Der Landeskulturdirektion, die für die Abwicklung verantwortlich war, hatte der LRH ein "wenig zufriedenstellend" attestiert.

Ihr Leiter Reinhold Kräter, der von Stelzer noch im Frühjahr 2019 verlängert worden war, legt sein Amt mit 30. Juni zurück, wie Ende vergangener Woche bekannt wurde. Er übernimmt sodann eine Stabstelle in der OÖ. Landes-Kultur GmbH, was nicht einer gewissen Ironie entbehrt. Denn dem vormaligen Oberösterreichischen Landesmuseum bescherte Kräter weitere Ermittlungen der Landesrechnungsprüfer. Dabei geht es um das neue Depot für Kunstwerke, dessen Ausbau statt der von Stelzer bewilligten 1,7 Millionen Euro bislang 4,85 Millionen verschlungen haben soll.

Intensive Diskussionen

Laut LRH-Direktor Friedrich Pammer stehe man erst am Beginn der Erhebungen, der Rohbericht solle im Herbst vorliegen. Angesichts des Prüfberichts zur Causa KTM sieht er sich anhaltender Kritik ausgesetzt. Gerüchteweise soll es im Vorfeld der Veröffentlichung Interventionen seitens des Landeshauptmanns gegeben haben. Pammer bestreitet das, bestätigt jedoch intensive Diskussionen, vor allem im Hinblick auf haushaltsrechtliche Bestimmungen, die nachweislich nicht eingehalten wurden.

Woran sich Kritiker stoßen, ist die von ihm beschiedene "grundsätzliche Förderwürdigkeit". Pammer, der 2013 unter der Regentschaft Pühringers in das Amt geholt wurde, verweist dazu auf das Kulturförderungsgesetz des Landes. Liest man nach, gibt es tatsächlich kaum Einschränkungen punkto Förderwürdigkeit. Museen werden dort gar nicht erwähnt, Architektur und Design immerhin.

Neos wollen Druck machen

Wurde bei dieser Förderung EU-Beihilfenrecht durch den Umweg über Kulturmittel umgangen, die als wirtschaftliche Unterstützung vorgesehen waren, lautete für die Neos die Kernfrage. Anfang Februar stellten sie bei der EU-Wettbewerbsbehörde deshalb einen detaillierten Antrag samt juristischen Erläuterungen. Gemäß den üblichen Fristen hätte die Antwort Anfang März vorliegen müssen, sie trudelte allerdings erst Mitte Mai ein.

"Auf der Grundlage der der Kommission vorliegenden Informationen scheinen die Maßnahmen daher prima facie als Beihilfen zur Kulturförderung von der Anmeldepflicht freigestellt", meint die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager. Mit anderen Worten wurde nur das formale Prozedere beurteilt, eine inhaltliche Prüfung fand gar nicht statt.

Für Karin Doppelbauer, Budgetsprecherin der Neos, ist das nicht ausreichend. Denn die Freistellungsverordnung gilt nur für einen Teil der Förderung, nicht jedoch für die Bedarfszuweisungen an die Gemeinde Mattighofen, die hätten gemeldet werden müssen. Die Neos planen nun die Beauftragung eines Gutachtens, das den LRH-Prüfbericht berücksichtigt. Sollte auch dann keine vertiefende Prüfung erfolgen, wird in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren "angeregt". (Olga Kronsteiner, 8.6.2020)