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Bei IBM will man nichts mehr mit Gesichtserkennung zu tun haben.

Foto: Richard Drew / AP

Der US-Computerkonzern IBM kündigt seinen Rückzug aus dem Geschäft mit Gesichtserkennungs- und Analysesoftware an.

Statement

"IBM lehnt die Verwendung jeglicher Gesichtserkennungstechnologie – einschließlich der von anderen Anbietern – zum Zweck der Massenüberwachung, rassistischer Profilierung, Verletzung grundlegender Menschenrechte und Freiheiten sowie jeglichem Zweck, der nicht mit unseren Werten und Grundsätzen des Vertrauens und der Transparenz vereinbar ist, entschieden ab – und wird dies auch nicht dulden", teilte der neue Unternehmenschef Arvind Krishna in einem Brief an den US-Kongress mit.

IBM werde also nicht nur den Verkauf entsprechender Software einstellen, auch die Eigenentwicklung und Forschung in diesem Bereich soll beendet werden. Supportvereinbarungen mit bestehenden Kunden werde man allerdings noch weiter nachkommen, betont IBM.

Erkennung

Die Qualität von Gesichtserkennungssoftware hat in den vergangenen Jahren rasante Fortschritte gemacht. Gleichzeitig hat sich dabei rasch herausgestellt, dass entsprechende Programme immer wieder zu rassistischen und anderen Stereotypen neigen.

Überwachung

Zudem warnen Datenschutzaktivisten vor den massiven Auswirkungen für die Privatsphäre, falls Gesichtserkennung im großen Rahmen im öffentlichen Raum eingesetzt wird. Einzelne Städte wie San Francisco haben Gesichtserkennung im Behördeneinsatz mittlerweile verboten. Auch Firmen wie Google haben sich Selbstbeschränkungen auferlegt und verkaufen entsprechende Technologien nicht mehr – und fordern ganz offen staatliche Regulierung für diesen Bereich. Unter den große IT-Anbietern ist es vor allem Amazon, das Gesichtserkennung trotz aller Kritik weiter an Behörden verkauft.

Innenministerium setzt seit Monaten Gesichtserkennungssoftware ein

In Österreich setzt das Innenministerium seit Ende des vergangenen Jahres Gesichtserkennungssoftware ein. Für seinen aktuellen Testbetrieb kann das Bundeskriminalamt auf Lichtbilder der Zentralen erkennungsdienstlichen Evidenz zugreifen. In dieser Datenbank finden sich rund 604.200 Fotos von Personen, die von der Polizei bereits erkennungsdienstlich erfasst wurden.

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Foto: AP A

"Wird eine Straftat verübt und der Täter bildlich festgehalten, dann wird diese Aufnahme mit den Fotos der Straftäterdatenbank abgeglichen. Wenn es einen Treffer gibt, dann hat der Polizist einen Ermittlungsansatz, mit dem er weiterarbeiten kann", erklärte Bundeskriminalamt-Sprecher Vincenz Kriegs-Au. Der Suchvorgang erfolgt nicht automatisch, sondern muss von einem Beamten in Gang gesetzt werden. Derzeit hat nur das Bundeskriminalamt Zugriff auf die Software, bis Ende 2020 soll auch in den Landeskriminalämtern der operative Regelbetrieb starten. (sum, APA, 9.6.2020)