Die Gesetzeserneuerung soll die dunklen Flecken auf Deutschlands Internetlandkarte beseitigen helfen.

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Streaming, Games, Chats, Jobsuche und – insbesondere in Zeiten der Coronavirus-Pandemie – Homeoffice und Videokonferenzen. Längst bietet uns das Internet Möglichkeiten, die über den reinen Informationstransfer weit hinaus gehen. Aus dem Alltag ist diese Vernetzung kaum noch wegzudenken.

Eine Realität, die aller "Neuland"-Momente zum Trotz, auch die deutsche Regierung erkannt hat. Schon seit 2018 diskutiert die Koalition aus CDU/CSU und SPD über ein Recht auf eine Breitbandanbindung. Nun könnte es bald soweit sein, berichtet Netzpolitik.

Bundesnetzagentur soll Mindestbandbreite ermitteln

Die ursprüngliche Idee, in der einst noch etwas von Gigabit-Anbindungen und Glasfaseranschlüssen formuliert worden war, wurde seitdem allerdings etwas verwässert. Der neueste Entwurf für den Paragraf 149 im Telekommunikationsgesetz sieht statt konkreter Vorgaben eine Bedarfsermittlung vor.

Demnach soll die Bundesnetzagentur eruieren, welche Anforderungen von einer Internetanbindung zu erfüllen sind. Ziel ist es, Menschen in unterversorgten Gebieten mit einer adäquaten Anbindung "angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe" zu ermöglichen.

Zu den Kriterien zählt auch eine Mindestbandbreite, die festzulegen ist. Fokussieren sollen sich die Vorschläge auf dunkle Flecken auf der Telekomlandkarte, also geografisch definierte Gebiete, in denen die Internetversorgung schlecht ist und auf absehbare Zeit keine Firma oder die öffentliche Hand einen Ausbau der Infrastruktur zum Zwecke besserer Bandbreiten plant. Auch bestehende Anreize für einen Ausbau sollen überprüft werden.

Ausbauverpflichtung für unterversorgte Gebiete

Die Bundesnetzagentur soll basierend auf ihrem Befund anschließend eine oder mehrere Firmen dazu verpflichten können, entsprechende Netzkapazitäten in solchen Gebieten zu ermöglichen – auch in Form von Open-Access- und Co-Investitions-Projekten.

Vorgesehen sind auch Vorgaben für "lokales Roaming", also die Mitnutzung eines bestehenden Netzes durch einen Konkurrenten. Entlohnt werden solcherlei Verpflichtungen mit Ausgleichszahlungen aus einem Fördertopf, den alle Betreiber mitfinanzieren sollen.

Mehr Konsumentenschutz

Auch eine Reihe anderer Änderungen ist im Rahmen der Modernisierung des Telekomgesetzes vorgesehen. Verankert werden sollen auch Entschädigungen für Kunden, wenn Internetanbieter zugesicherte Mindestbandbreiten nicht liefern. Kompensation ist auch vorgesehen, wenn Kunden eine Störung ihres Zugangs melden und diese nicht binnen zwei Tagen behoben wird.

Das Gesetz hat allerdings noch den Weg durch die politischen Instanzen vor sich. Nach einem Beschluss durch die Regierung selbst müssen auch noch im Bundesrat und Bundestag eine Mehrheit zustimmen. Ist das erfolgt, so sollen viele der neuen Vorgaben ab Oktober 2021 in Kraft treten. (red, 09.06.2020)