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Die AfD hatte geklagt, Seehofer habe seine Neutralitätspflicht als Minister verletzt.

Foto: REUTERS/Michele Tantussi

Karlsruhe – Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat einer Klage der rechtspopulistischen AfD gegen Innenminister Horst Seehofer stattgegeben. Demnach hätte der CSU-Politiker ein Interview mit AfD-kritischen Äußerungen nicht auf der Internetseite seines Ministeriums veröffentlichen dürfen.

Es ging um ein Interview, das Seehofer im September 2018 der Deutschen Presse-Agentur gegeben hatte. Darin hatte er das Verhalten der AfD-Bundestagsfraktion gegenüber Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kritisiert: "Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend."

Verbreitung einer parteipolitischen Aussage

Der Text stand gut zwei Wochen lang auch auf der Internetseite des Ministeriums. Die AfD warf Seehofer deshalb vor, staatliche Ressourcen unzulässigerweise zur Verbreitung einer parteipolitischen Aussage genutzt zu haben.

Seehofer hat der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zufolge mit den Äußerungen zur AfD auf den Internetseiten seines Ministeriums die Chancengleichheit für Parteien verletzt. "Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt", begründete der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle, am Dienstag das Urteil.

Das Gericht verbat dem CSU-Politiker damit allerdings nicht jede Äußerung im politischen Wettbewerb. Außerhalb seiner amtlichen Funktion könne ein Regierungsmitglied weiterhin am politischen Meinungskampf teilnehmen, sagte Voßkuhle. Dabei müsse sichergestellt sein, dass ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen staatlichen Ressourcen unterbleibe. (red, Reuters, APA, 9.6.2020)