Ab 16. Juni fallen für Österreicher, die in Italien, Kroatien oder Griechenland urlauben wollen, die Reisebeschränkungen.

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Frage: Kann ich nun bedenkenlos einen Urlaub in Italien, Kroatien oder Griechenland buchen?
Antwort:
Aus rechtlicher Sicht spricht bei einem Reiseantritt ab dem 16. Juni nichts mehr dagegen. Sämtliche Beschränkungen bei der Einreise bzw. bei der Rückkehr nach Österreich sollen ab diesem Datum fallen.

Frage: Was passiert, wenn sich die Lage im Urlaubsland verschlechtert. Kann ich dann wieder stornieren?
Antwort:
Das hängt davon ab, wann die Reise geplant ist. Bei einer Pauschalreise gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenfreien Rücktritt, wenn man die Reise später als in einer Woche antritt. Auch dann nicht, wenn die Lage am Zielort momentan dramatisch erscheinen mag. Die Lage könnte sich bis zum Reiseantritt wieder bessern.

Frage: Und wenn die Reise binnen einer Woche stattfindet?
Antwort:
Von einer Pauschalreise kann man kostenlos zurücktreten, wenn kurz vor der Abreise am Reiseort "unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten", welche die Reise wesentlich beeinträchtigen.

Frage: Zählt ein Anstieg von Corona-Fällen zu solchen Umständen?
Antwort:
Nicht unbedingt. Wenn aber Behörden Quarantänen oder regionale Einreiseverbote verhängen bzw. Flughäfen sperren, kann die Reise storniert werden.

Frage: Muss das Außenministerium eine Reisewarnung aussprechen, damit ich problemlos stornieren kann?
Antwort:
Reiseveranstalter stellen das oft so dar. Laut Urteil des Obersten Gerichtshofs ist eine Reisewarnung des Außenministeriums aber nicht zwingend notwendig. Umgekehrt gelten partielle Reisewarnungen für einzelne Orte (Stufe 5) oder Reisewarnungen für Länder oder Gebiete (Stufe 6) aber immer als Stornogrund.

Frage: Was passiert, wenn sich die Lage vor Ort verschlechtert?
Antwort:
Sobald etwa durch Quarantänemaßnahmen wichtige Teile der Reise nicht erfüllt werden, sollte man schon vor Ort schriftlich reklamieren. Kunden haben dann aber nur Anspruch auf Preisminderung und keinen Anspruch auf vollen Schadenersatz.

Frage: Und wenn ich gar nicht mehr nach Hause komme?
Antwort:
Das kann passieren, wenn der Flughafen gesperrt wird. In so einem Fall muss der Veranstalter die Nächtigungskosten für die Dauer von drei Nächten bezahlen. Die darauffolgenden Nächtigungskosten müssen von der Airline gedeckt sein.

Frage: Ist es derzeit nicht besser, mit dem Auto anzureisen und selbst ein Hotel zu buchen?
Antwort:
Dann gelten keine Stornobedingungen wie bei einer Pauschalreise. Buchungplattformen für Hotels bieten aber ohnehin oft 24 Stunden vor Anreise kostenlose Stornos an. Die Rückreise per PKW aus Italien oder Kroatien sollte zudem immer möglich sein.

Frage: Was passiert, wenn ich am Urlaubsort in Quarantäne muss. Wer trägt dann die Kosten?
Antwort:
Bei Quarantäne am Reiseort hängt es vom nationalen Recht ab, wer die Kosten trägt. Laut Europäischem Verbraucherzentrum hat zuletzt aber immer der Staat, der die Quarantäne verhängte, die Kosten übernommen.

Frage: Kann ich mich gegen das Corona-Risiko am Urlaubsort versichern?
Antwort:
Das Coronavirus gilt als höhere Gewalt, eine Reisestornoversicherung ist dafür nutzlos. (Sascha Aumüller, 9.6.2020)