Solche Bilder wird es bei den nächsten Veranstaltungen wohl nicht geben. Denn derzeit ist eine Maskenpflicht dort vorgesehen, wo Abstandhalten nicht möglich ist.

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Wien – Catering, Security, Technikunternehmen, Werbeagenturen, Hotellerie und Gastronomiebranche, sie alle hat der Corona-bedingte Stillstand bei Messen und Kongressen ebenso hart getroffen wie die Veranstalter selbst. Nun sind solche Veranstaltungen theoretisch seit Montag wieder erlaubt. Die entsprechende Verordnung wurde am Samstag kundgemacht und trat am Montag in Kraft.

Auch hier gelten allerdings Auflagen, wie das Tourismusministerium am Wochenende mitteilte – "einfache und klare Regelungen, um der Branche eine Perspektive zu geben", wie es heißt. So ist etwa festgehalten, dass der Veranstalter eine behördliche Genehmigung bei der Bezirksverwaltungsbehörde einholen, einen Covid-19-Beauftragten bestellen und ein Covid-19-Präventionskonzept vorlegen muss. Dieses habe unter anderem Vorgaben zur Mitarbeiterschulung, Regelungen zur Steuerung der Besucherströme und Hygienevorgaben zu enthalten.

Abstand oder Maske

Darüber hinaus gilt für die entsprechenden Veranstaltungen selbst: Sind Abstandsregeln nicht einzuhalten, herrscht Maskenpflicht. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl gibt es nicht.

Die Wirtschaftskammer zeigt sich erfreut und hat weitere Wünsche: Die Maskenpflicht für Besucher bei Unterschreiten des Ein-Meter-Abstands sollte evaluiert und in einem nächsten Schritt aufgehoben werden, so WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Grundsätzlich sei die Lockerung aber "ein wichtiges Signal, um einen funktionierenden Messebetrieb ab Herbst wieder zu ermöglichen".

Im Handel fällt die Maskenpflicht jedenfalls, die Abstandsregeln bleiben. Auch Kaffeehäuser und Restaurants dürfen seit Montag wieder ohne Maske betreten werden. Auch die Beschränkung auf vier Erwachsene inklusive ihrer minderjährigen Kinder pro Tisch fällt weg. Die Sperrstunde wird von 23 auf 1 Uhr verlegt. Das Personal muss allerdings weiter Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch in der Hotellerie fällt die Maskenpflicht, die Einschränkungen für Wellness- und Fitnessbereiche (Abstand und entsprechende Zutrittsbeschränkungen) bleiben aber. (rebu, 15.6.2020)