Es war eine paradoxe Intervention, die der Berliner Anwalt Johannes Eisenberg, der den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Clips vertritt, probiert hat: Er könne gern das Video an den Ausschuss übermitteln, wenn der des Wartens auf die behördliche Lieferung überdrüssig sei, so Eisenberg. Bei der Opposition herrschte Euphorie. Doch jetzt machte ihr der Ausschussvorsitzende Wolfgang Sobotka (ÖVP) einen Strich durch die Rechnung.

Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Sobotka (ÖVP).
Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Die erste, zornig-aufgeregte Reaktion darauf war klar: Sobotka verhindert wieder einmal Aufklärung; die ÖVP will gemeinsam mit ihren grünen Gehilfen verzögern und vertuschen. Dass die türkis-grüne Blockade wichtiger Untersuchungsthemen im Vorfeld des Ausschusses und Sobotkas nicht gerade objektive oder besonnene Vorsitzführung kritikwürdig sind, ist richtig. Aber die Nichtannahme des Videos in einer Reihe damit zu sehen ist falsch.

Denn mit einem Blick auf die Verfahrensordnung wird klar, dass Sobotka Inhalte, die womöglich rechtswidrig erlangt wurden, nicht einfach so in die Beweissammlung des U-Ausschusses aufnehmen darf. Da Eisenberg das Video auch der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angeboten hat, kann diese darauf zugreifen und es gemeinsam mit dem ohnehin von der Soko Tape gefundenen Video rasch an den U-Ausschuss liefern. Auch eine Vorlage durch Abgeordnete wäre möglich. Die paar Tage Verzögerung, die sich dadurch ergeben, werden auszuhalten sein. (Fabian Schmid, 15.6.2020)