Der Durchfahrtsverkehr durch die Wiener Innenstadt soll mit neuen Zufahrtsbeschränkungen gestoppt werden. Weiterhin möglich soll für alle aber die Zufahrt zu Parkgaragen bleiben.

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Wien – Die Pläne zur Verkehrsberuhigung der Wiener Innenstadt werden konkreter. Am Dienstag kommt es zu einem womöglich letzten Verhandlungstermin zwischen City-Bezirkschef Markus Figl (ÖVP) und Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne). Wird eine Einigung erzielt, sollen danach Details des neuen Verkehrskonzepts verraten werden.

Durchgesickert ist bereits, dass es zu Zufahrtsbeschränkungen in die City kommen wird. Von einer "autofreien" Innenstadt kann aber nicht die Rede sein. Schließlich soll es weitgehende Ausnahmen für bestimmte Gruppen geben, die weiter mit ihren Fahrzeugen in die City fahren können: Das betrifft etwa Anrainer, Firmenfahrzeuge mit Standort Innere Stadt, Taxis, Hotelgäste, Handelsvertreter, Pannendienste oder die Post. Auch Öffis sollen weiterhin hier verkehren. Beschäftigte sollen nur dann mit dem eigenen Auto zu- oder abfahren können, wenn ihr Arbeitsbeginn oder -ende außerhalb der Öffi-Zeiten liegt.

Durchzugsverkehr soll verunmöglicht werden

Eines der großen Ziele des Vorhabens ist, den Durchzugsverkehr zu kappen. Weiter möglich bleibt nach Informationen des STANDARD aber die Zu- und Abfahrt zu Innenstadt-Parkgaragen. "Die Zufahrt zu Garagenplätzen muss ohnedies offen bleiben", sagt Alexander Hirschenhauser, der Klubchef der Grünen im Ersten Bezirk. "Das betrifft sowohl Mietgaragen als auch öffentliche Garagenplätze."

Beim Neuen Markt etwa entsteht aktuell sogar eine vierstöckige Tiefgarage für rund 360 Autos und 40 Motorräder, die Eröffnung ist für 2022 geplant. An der Oberfläche werden hingegen Parkplätze reduziert, ein Teil davon soll eine Fußgängerzone werden.

Mehr öffentliche Parkplätze für Anrainer

Damit ist klar: Auch bezirksfremde Wiener oder Touristen können mit ihren Autos weiter in die City fahren. Sie müssen allerdings in einer Parkgarage parken. Die öffentlichen Parkplätze dürften dann großteils Anrainern und Firmenfahrzeugen von innerstädtischen Unternehmen vorbehalten bleiben. Damit könnte auch der Parkplatzsuchverkehr eingedämmt werden. Die große Frage ist, ob dann die öffentlichen Parkplätze und Straßen zur Gänze erhalten bleiben – oder ob auch mehr Raum fürs Verweilen geschaffen wird. Um Fußgänger legal auf Fahrbahnen zu bekommen, müssten etwa Begegnungs- oder Fußgängerzonen errichtet werden.

Offen ist aber etwa, ob ältere Personen, die im Ersten wohnen, von Familienmitgliedern per Auto abgeholt werden können. Noch nicht bekannt ist zudem, wie die Zufahrtsbeschränkungen kontrolliert werden sollen. In Italiens Städten kommen bei diesen "zone a traffico limitato" etwa technische Überwachungssysteme zum Einsatz. (David Krutzler, 15.6.2020)