Medien sollten stärker auf Persönlichkeitsschutz achten, appelliert der Presserat anlässlich der Veröffentlichung der vermeintlichen russischen Oligarchennichte aus dem Ibiza-Video.

Foto: spiegel, sz

Wien – Der Presserat übt sanfte Kritik an der Veröffentlichung der Fahndungsfotos der vermeintlichen russischen Oligarchennichte aus dem Ibiza-Video in mehreren Medien. Er empfiehlt, in solchen Fällen mit mehr Sensibilität vorzugehen, sich nicht allein auf die Einschätzung der Behörden zu verlassen und stärker auf den Persönlichkeitsschutz der betroffenen Person zu achten.

Der Senat 1 des Presserats hielt in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme fest, dass in der Kriminalberichterstattung die Identität von mutmaßlichen Straftätern oder Verdächtigen unter gewissen Umständen preisgegeben werden dürfe. Behördliche Ersuchen befreiten Redaktionen jedoch nicht von ihrer Verpflichtung, vor der Veröffentlichung die Verhältnismäßigkeit und eine mögliche Verletzung des Persönlichkeitsschutzes zu prüfen, so der Senat.

Keine schwerwiegenden Strafdelikte

Medien seien angehalten, bei Bildern zu Fahndungszwecken die Schwere und das Ausmaß der vorgeworfenen Straftaten zu berücksichtigen. Jener Verdächtigen, die als Lockvogel gedient haben soll, seien bisher offenbar keine schwerwiegenden Strafdelikte vorgeworfen worden, gibt der Senat zu bedenken. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Fotos eine Gefährdung der Frau zur Folge haben könnte. (APA, 16.6.2020)