Wer sein Geldbörsel schonen will, sollte im Umgang mit der Polizei grundsätzliche gesellschaftliche Normen beachten.

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Wien – Es stellt für viele ein bekanntes Problem dar: Die Situation ist ungünstig, doch der Bauch signalisiert bevorstehenden Gegenwind für die Nasen aller Anwesenden in unmittelbarer Umgebung. Im Anfangsstadium einer Beziehung, bei einem Vorstellungsgespräch oder in den Öffis bedingt es der gute Ton, anderen diese olfaktorische Änderung des Status quo zu ersparen. Im Umgang mit der Exekutive sollte man diese ungeschriebene Regel ebenfalls im Hinterkopf haben, zeigt ein aktueller Fall aus Wien.

Ein Wiener muss für einen "lauten Darmwind" vor einem Polizisten 500 Euro Strafe zahlen. Wie die Tageszeitung "Österreich" online berichtet, soll sich der Vorfall in der Nacht des 5. Juni in Wien-Josefstadt zugetragen haben. Die Polizei sprach auf Twitter von "voller Absicht". "Und anfurzen lassen sich die Kollegen dann doch eher ungern."

Anzeige wegen Anstandsverletzung und Lärmerregung

"Der Angezeigte verhielt sich jedoch während der gesamten vorangegangenen Amtshandlung bereits provokant und unkooperativ. Er erhob sich leicht von der Parkbank, blickte die Beamten an und ließ offenbar in voller Absicht einen massiven Darmwind in unmittelbarer Nähe der Beamten ab", heißt es auf Twitter.

Der Wiener fasste demnach eine Strafe wegen "Anstandsverletzung und Lärmerregung" aus. "Sie haben den öffentlichen Anstand verletzt, indem Sie vor Polizeibeamten laut einen Darmwind haben entweichen lassen", heißt es darin. Dass sich Lärmerregung in diesem speziellen Zusammenhang durchaus vielseitig deuten lässt, sei dahingestellt.

Kein Problem, wenn einer auskommt

Die Polizei verteidigte auf Twitter ihr Vorgehen: "Natürlich wird niemand angezeigt, wenn einmal versehentlich 'einer auskommt'. Der Angezeigte verhielt sich jedoch während der gesamten vorangegangenen Amtshandlung bereits provokant und unkooperativ. Er erhob sich leicht von der Parkbank, blickte die Beamten an und ließ offenbar in voller Absicht einen massiven Darmwind in unmittelbarer Nähe der Beamten ab." (APA, red, 16.6.2020)