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Das Münchner Landgericht muss feststellen, ob Tesla bei seiner Werbung für den Autopilot zu dick aufgetragen hat.

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Ob Tesla weiterhin mit einem "Autopiloten" in seinen Elektrofahrzeugen werben darf, muss jetzt das Landgericht München klären. Der US-Autobauer wirbt für das Fahrerassistenzsystem seines "Model 3" mit Aussagen wie "Autopilot inklusive" und "Volles Potenzial für autonomes Fahren".

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat Tesla deshalb wegen "irreführender Werbung" auf Unterlassung verklagt. Der Prozess begann am Dienstag.

Zu dick aufgetragen

Fast alle Autohersteller bieten heute Assistenzsysteme an. Die Fahrzeuge können das Tempo, die Spur und den Abstand halten, überholen, im Stau allein fahren und selbstständig einparken. Aber bis zum wirklich selbstfahrenden Auto, das ohne Eingreifen eines Fahrers sicher fährt, ist es noch ein sehr weiter Weg. In Deutschland gibt es auch noch keinen rechtlichen Rahmen für autonome Fahrzeuge.

Die Wettbewerbszentrale wirft Tesla Irreführung vor. Der US-Autobauer habe "bis Ende des Jahres" 2019 "automatisches Fahren innerorts" angekündigt. Die Werbung für den "Autopiloten", der Ampeln erkenne und "unter Berücksichtigung von Fahrzeugen und Fußgängern auf seiner Spur" lenke, bremse und beschleunige, habe den Eindruck erweckt, die Autos könnten und dürften auch in der Stadt autonom fahren. Das erwecke den falschen Eindruck, die Tesla-Autos könnten ganz ohne menschliches Eingreifen fahren und seien dafür auch rechtlich zugelassen.

Widerspruch

Tesla weist den Vorwurf der Irreführung zurück. Denn das Unternehmen schränkt die Aussagen auf der Website auch gleich wieder ein: "Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer – ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich."

Die Aktivierung und Verwendung von Autonomiefunktionen verlange den Nachweis über Milliarden gefahrener Kilometer, dass sie zuverlässiger seien als menschliche Fahrer. Außerdem seien für den autonomen Betrieb gesetzliche Genehmigungen erforderlich, die je nach Rechtsprechung noch länger dauern dürften, heißt es direkt unter der Werbung für den Autopiloten. (APA, 16.06.2020)