Kroatien lockt Urlauber dieses Jahr nicht nur mit seinen schönen Stränden und dem glasklaren Meer. Das Land kann sich auch damit rühmen, so gut wie keine Corona-Neuinfektionen mehr zu haben. Gerade einen neu entdeckten Fall gab es im Schnitt der vergangenen Tage. In den vergangenen Wochen wurde tageweise gar niemand positiv getestet. Mit 107 Todesopfern und insgesamt etwas mehr als 2.000 positiven Fällen kam Kroatien ohnehin gut durch die Krise. Gemessen an der Gesamtbevölkerung, waren die Zahlen in Österreich deutlich schlimmer.

Trotzdem: Das österreichische Außenministerium stuft Kroatien als Land mit hohem Sicherheitsrisiko ein. Von touristischen Reisen dorthin wird abgeraten. Und das ist kein Einzelfall. In der Nacht auf Dienstag sind die vor rund drei Monaten verhängten Einreisebeschränkungen für Ankommende aus fast allen EU-Ländern gefallen.

Österreicher können damit wieder in 31 europäische Länder auflagenfrei reisen, darunter auch nach Italien, Kroatien, Deutschland oder Griechenland. Ausgenommen davon sind nur Staaten mit höheren Infektionsgeschehen, also aktuell in der EU Schweden, Spanien und Portugal sowie außerhalb der Union etwa Großbritannien. Für diese Staaten gilt weiter eine Reisewarnung.

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Die Einteilung nach Risikostufen verantwortet das Außenministerium unter Alexander Schallenberg (ÖVP).
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Doch das Außenministerium stuft nach wie vor auch jene europäischen Länder, in die eine Ausreise wieder problemlos erlaubt ist, als Hochrisikogebiete ein. Das entspricht der Stufe 4 auf der sechsstufigen Risikoskala. Von allen nicht notwendigen Reisen, "insbesondere von allen Urlaubsreisen" in diese Staaten, wird weiter dringend abgeraten, heißt es beim Ministerium.

Auffallend ist dabei zunächst, dass Österreich keinerlei Unterscheidungen macht. Ob es nun ganz wenige Fälle gibt wie in Kroatien oder in Ungarn oder die Lage angespannter ist wie in Belgien, spielt keine Rolle. Für alle EU-Staaten gilt dieselbe Warnung.

Deutschland sieht kein Problem für Touristen

Bemerkenswert ist zudem, dass in Deutschland das Außenamt völlig anders vorgeht: Dort gibt es für EU-Länder wie Griechenland, Kroatien, Italien oder Österreich ab heute keinerlei derartige Hinweise mehr. Auf der Website des Ministeriums heißt es, dass "vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland derzeit gewarnt wird. Ausgenommen sind die meisten Länder der EU."

Von Reisen abgeraten wird im Gegensatz zu Österreich nur nach Großbritannien, Irland und Malta – und zwar wegen der dort geltenden Quarantäneregelungen, die strenger sind als auf dem Kontinent, wie ein Sprecher erklärt. Eine Reisewarnung wegen Corona gibt es in Deutschland nur für die europäischen Länder Schweden, Finnland, Norwegen und Spanien.

Eine sachliche Begründung dafür, dass Österreich bei Ländern wie Kroatien rigider ist als Deutschland, scheint es nicht zu geben. Hat hier die österreichische Tourismusindustrie ihre Hand im Spiel? Das Außenministerium empfiehlt tatsächlich Urlaub in Österreich, wie ein Sprecher sagt. Im Außenamt heißt es aber, dass es dabei nicht darum geht, die heimische Hotellerie zu fördern. Es gehe um die Sicherheit der Reisenden: Die Lage könne sich schnell ändern. Man habe im März gesehen, dass die Heimreise zum Problem werden kann.

Gegenargument dazu: Von der kroatischen Adriaküste oder dem Balaton ist man mit dem Auto in ein paar Stunden zu Hause.

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In Kroatien gibt es derzeit kaum noch Corona-Fälle, deutlich weniger jedenfalls als in Österreich.
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Ob die Sicherheitswarnung praktische Konsequenzen hat, ist strittig. Außenminister Alexander Schallenberg meinte am Dienstag, rechtliche Folgen müssen Urlauber nicht fürchten. Doch Alexander Tomanek von der Arbeiterkammer sagt, dass Arbeitnehmer, die in Länder reisen, wo eine Sicherheitswarnung besteht, Gefahr laufen, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu verlieren. Und zwar dann, wenn sie an Corona erkranken und nach ihrer Rückkehr nicht arbeiten können.

Grob fahrlässig?

Wer "grob fahrlässig" seine Erkrankung selbst verschuldet, habe keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, so Tomanek. Bei aufrechter Sicherheitswarnung könnten Arbeitgeber argumentieren, dass es grob fahrlässig wäre, wenn man hinfährt und erkrankt. Der Arbeitsrechtler Martin Risak hält dagegen: Sofern man sich an die Regeln im Ausland wie daheim hält, etwa Abstand halten, würde selbst bei einer Ansteckung keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. (András Szigetvari, Luise Ungerboeck, 17.6.2020)