Bild nicht mehr verfügbar.

In Europa geht die Angst vor dem Ausverkauf bei Technologie- und Versorgungsunternehmen um. Österreich fürchtet, Investoren aus China oder den USA zu verschrecken.

Foto: dpa / Friso Gentsch

Wien – Im vierten Monat der Corona-Pandemie hat es die Regierung plötzlich eilig. Das angekündigte Investitionskontrollgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz geändert und österreichische Schlüsselunternehmen vor Corona-bedingtem Ausverkauf geschützt werden sollen, wurde in eine extrakurze Begutachtung geschickt und soll voraussichtlich Ende Juni den Wirtschaftsausschuss des Nationalrats passieren.

Nach Durchsicht zeigt sich: Wirtschaftskammer und Industrie haben sich weitgehend durchgesetzt – sie kritisieren das Gesetz dennoch sehr scharf. Insbesondere die Prüfschwelle, ab der das Wirtschaftsministerium Firmenbeteiligungen prüfen kann, ob ein Drittstaateninvestment die Infrastruktur gefährden könnte, bleibt bei 25 Prozent – und damit weiter hinter den zehn Prozent im Koalitionsabkommen. Einzig Direktinvestitionen, die "Sicherheit oder öffentliche Ordnung" gefährden können oder sensible Bereiche wie Gesundheitsversorgung, Krisen- oder Daseinsvorsorge betreffen, sind ab einer Beteiligung von zehn Prozent zu melden und zu prüfen.

Vage Formulierungen

Diese Regelung ist freilich vage formuliert, kritisiert der Völkerrechtsprofessor an der Uni Wien, Michael Waibel, in seiner Stellungnahme. Kriterien, wann eine solche Gefährdung vorliege (samt "glaubwürdigen Beweisen einer tatsächlichen Gefährdung"), fehlten. Es sei beispielsweise nicht davon auszugehen, dass sämtliche Unternehmen im Bereich Verkehr und Transport zur kritischen Infrastruktur gehören. Waibel wünscht sich diesbezüglich Klarstellungen durch Auflistung jener Einrichtungen, Systeme, Anlagen, Prozesse, Netzwerke (oder Teilen davon), deren Störung oder Zerstörung tatsächlich schwerwiegende Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder das wirtschaftliche und soziale Wohl der Bevölkerung oder das effektive Funktionieren von staatlichen Einrichtungen haben würde.

Angriff auf unternehmerische Freiheit

Der Wirtschaftskammer geht das in Erfüllung der EU-FDI-Screening-Verordnung gezimmerte Gesetz grundsätzlich zu weit. Wiewohl die Zehn-Prozent-Prüfschwelle am 31. Dezember 2022 automatisch außer Kraft tritt, stellten die Bestimmungen einen "überschießenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar", schreiben Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf in ihrer Stellungnahme. Sie verweisen auf 183 Millionen Euro an ausländischen Direktinvestitionen im Jahr 2019 und waren vor massiven Konsequenzen für Innovation und Wettbewerb, wenn Investoren aus Nicht-EU-Ländern (USA, China oder Russland) ihre Investitionsvorhaben in Österreich aufgrund einer verschärften Kontrolle abbrechen müssten oder darauf verzichteten. In der Industrie seien rund 30 Prozent der Beschäftigten in mehrheitlich auslandskontrollierten Unternehmen tätig. Die Angst vor China sei überhaupt übertrieben, in Österreich stammten tatsächlich nur 1,03 Milliarden Euro an Direktinvestitionen aus China.

Telekoms verärgert

Der im Eigentum von Hutchison (Hongkong) stehende Mobilfunker Drei fühlt sich – wie auch die von America Móvil kontrollierte Telekom Austria – durch die Absenkung der Prüf- und Genehmigungsschwelle prompt diskriminiert. Das sei ein Eingriff in das Eigentumsrecht. America Móvil sieht die einst beim Einstieg mit der Republik Österreich getroffenen Vereinbarungen in Gefahr, wenn jeder die De-minimis-Schwelle übersteigende Unternehmenskauf durch die A1-Gruppe einer Genehmigung durch den Aktionär in Mexiko bedürfe. Das sei ein Wettbewerbsnachteil.

Widersprüche

Es findet sich im Gesetzentwurf auch allerlei Widersprüchliches. Einmal gehört der Energiesektor zur sensiblen Grundversorgung, der ab zehn Prozent geprüft werden muss, weil es zu einer Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung einschließlich der Krisen- und Daseinsvorsorge kommen kann. An anderer Stelle unterliegen die Betreiber von Energieinfrastruktur lediglich der 25-Prozent-Schwelle.

Die Arbeiterkammer urgiert in ihrer Stellungnahme einen Riegel gegen Scheinkonstruktionen, etwa in Form von in EU-Ländern domizilierten Holdings, die aber keine operative wirtschaftliche Aktivität entfalteten, sondern lediglich der Steuerschonung dienten. Der AK ist auch die Prüfschwelle bei 25 Prozent deutlich zu hoch, sie fordert durchgängig zehn Prozent. Auch der passive Erwerb einer Kontrollmehrheit (etwa wenn ein zweiter Aktionär aus einem Investment aussteigt) sollte erfasst und geprüft werden.

Transparenz überschaubar

Von der versprochenen Transparenz fehlt übrigens jede Spur, sowohl Informationen über geprüfte Unternehmen als auch die Entscheidungen bleiben unter Verschluss. Das eigens einzurichtende Komitee für Fusionskontrolle besteht aus Vertretern von Wirtschafts-, Außen- und Finanzministerium sowie dem Klimaschutzministerium, Abgesandten der betroffenen Bundesländer und ggf. Fachministern, die von einem Drittstaateninvestment betroffen sind.

EU schärft ihre Regeln

Im Vergleich zu den Ambitionen der EU-Wettbewerbskommission scheint das Gesetz übrigens handzahm: Sie will Übernahmen durch "unfair staatlich subventionierte" Unternehmen aus dem Ausland erschweren, wenn der Käufer zinslose Kredite, unbegrenzte Staatsgarantien, Steuerbefreiungen oder gezielte Staatsfinanzierungen erhält. Wer mehr als 35 Prozent einer EU-Firma mit mehr als hundert Millionen Euro Umsatz übernehmen will, den will die Kommission auf Staatshilfen hin abklopfen, sofern der Investor in den vergangenen drei Jahren mehr als zehn Millionen Euro an Staatshilfe erhalten hat. Damit solle fairerer Wettbewerb sichergestellt werden, sagte EU-Wettbewerbskomissarin Margrethe Vestager vorige Woche. (Luise Ungerboeck, 17.6.2020)