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Foto: AFP / HANNAH MCKAY

Linz – Ein zunächst entlassener Oberarzt des Linzer Kepler-Uniklinikums, der während einer laufenden Operation das Haus in Richtung seiner Privatordination verlassen haben soll, und das Krankenhaus haben sich außergerichtlich geeinigt. Demnach trennt man sich nun doch einvernehmlich. Der Patient war nach Komplikationen bei dem Eingriff gestorben.

Der Arzt wollte gegen seine Entlassung juristisch vorgehen. Mittwochnachmittag hätte der arbeitsgerichtliche Prozess in Linz beginnen sollen. Dienstagabend habe man sich jedoch außergerichtlich geeinigt, hieß es in einer Aussendung des Spitalsträgers, der Oberösterreichischen Gesundheitsholding (OÖG), wenige Stunden vor Beginn der Verhandlung.

Kein arbeitsgerichtliches Verfahren

Demnach werden beide Parteien das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht fortführen. Es wurde stattdessen eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit 11. Mai vereinbart. "Dies aufgrund der langjährigen, verdienstvollen Tätigkeit des Oberarztes in der Krankenanstalt und der letztendlich gegebenen Einsicht, dass er während der Herzoperation die Krankenanstalt nicht hätte verlassen dürfen", begründet die OÖG den Verzicht auf eine Entlassung.

Der Oberarzt hatte während der heiklen Operation an einen Assistenzarzt übergeben, um in seine Privatordination zu gehen. Der 77-jährige Patient, der wegen eines Aortarisses eingeliefert worden war, starb – laut einer Obduktion an einem Hinterwandinfarkt, den er während des Eingriffs erlitten hatte. (APA, 17.6.2020)