Das Eckhaus in der Radetzkystraße erhitzt seit zwei Jahren die Gemüter – hier auf einem Archivbild.

Foto: Zoidl

Nun hat sich auch der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem immer noch bewohnten Abbruchhaus in der Radetzkystraße 24–26 in Wien-Landstraße befasst – und die bisherigen Entscheidungen von Bezirksgericht und Landesgericht bestätigt. Damit beginnt eine Frist von acht Monaten, in der der Eigentümer, ein Immobilienunternehmen, bereits entfernte Fenster und das abgetragene Dach wiederherstellen muss.

Zur Erinnerung: Kurz vor dem Inkrafttreten einer Bauordnungsnovelle, die den Abriss alter Häuser erschweren sollte, hat der Eigentümer des Hauses vor fast zwei Jahren noch mit dem Abriss des bewohnten Hauses begonnen. Der Abbruch wurde mit dem Inkrafftreten der Novelle von der Baupolizei eingestellt. Die verbleibenden Mieter leben seither aber ohne richtiges Dach – und in großer Ungewissheit, wie es mit ihrem Zuhause weitergeht.

Vor einigen Wochen hat der Eigentümer aber zumindest mit Arbeiten am Haus begonnen. Wie berichtet, werden am Haus nun laut Aushang die Dippelbaumdecke über dem vierten Stock und die Wände über der Decke im dritten Stock entfernt, um die Baustellenabdichtung "durch Mauerkronenabdeckung und Gefälle" zu verbessern. Die Mieter des Hauses befürchten aber, dass es sich bei der Konstruktion wieder nur um ein Provisorium handeln wird.

Zweite Runde möglich

Auch bei der Mietervereinigung, die die Bewohner vor Gericht vertritt, spricht man angesichts des OGH-Beschlusses nur von einem "Etappensieg". Dass der Abbruch des Hauses damit endgültig vom Tisch ist, wird von Juristen bezweifelt: "Wirklich zu Ende ist das Verfahren erst, wenn die Schäden tatsächlich behoben sind", sagt Andreas Pöschko von der Mietervereinigung.

Werden die Arbeiten jetzt nämlich nur provisorisch erledigt, wird das Verfahren wohl in eine zweite Runde gehen. Dann droht dem Eigentümer zwar eine Zwangsverwaltung – allerdings erst als Ultima Ratio. Zuvor käme es zu mündlichen Verhandlungen, es müssten Beweise erbracht und ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Außerdem könnten wieder sämtliche Instanzen bis hinauf zum OGH ausgeschöpft werden.

Die verbleibenden Mieter könnten im schlimmsten Fall also noch viel Geduld brauchen. Jurist Pöschko weiß von entsprechenden Verfahren, die sich über mehr als zehn Jahre gezogen haben. (Franziska Zoidl, 18.6.2020)