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Ungarns Regierungschef Viktor Orbán eckt in der EU immer wieder an.

Foto: Reuters / Marko Djurica

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg hat die Regierung des nationalkonservativen ungarischen Premiers Viktor Orbán erneut vorgeführt. Nur einen Monat nachdem das europäische Höchstgericht Teile des ungarischen Asylrechts für europarechtswidrig erkannt hatte, urteilte es am Donnerstag, dass Orbáns Anti-NGO-Gesetz aus dem Jahr 2017 "diskriminierende und ungerechtfertigte Beschränkungen" enthält und deshalb gegen die Verträge und die Grundrechte-Charta der Union verstößt.

Mit dem Gesetz wollte Orbán unabhängige und regierungskritische Zivilorganisationen einschränken. Es sieht vor, dass eine Vereinigung, die im Jahr mehr als 20.000 Euro an Spenden aus dem Ausland erhält, in einem eigenen, von der Regierung geführten Register vermerkt wird. Eine solche Vereinigung muss sich in allen ihren Publikationen und Web-Auftritten selbst als eine "aus dem Ausland unterstützte Organisation" brandmarken.

Es ist zwar legitim, die Finanzierung von NGOs und mögliche Einflussnahmen transparent zu machen, ließen die europäischen Höchstrichter eine gewisse Übereinstimmung mit der vorgeblichen Absicht des ungarischen Gesetzgebers erkennen. Doch ist die konkrete Regelung diskriminierend, weil sie einen Unterschied zwischen innerstaatlichem und grenzüberschreitendem Kapitalverkehr macht. Dies könnte Spender aus anderen EU-Ländern davon abhalten, eine NGO zu unterstützen. Außerdem werden ausländische Spender pauschal dem Verdacht ausgesetzt, einen erheblichen Einfluss auf öffentliche Debatten auszuüben. Dieser Generalverdacht könnte ein Klima des Misstrauens gegenüber betroffenen Vereinigungen und Stiftungen schaffen – wie es ja von Orbán unverhohlen beabsichtigt ist.

Freude in Brüssel

Die EU-Kommission, die gegen Ungarn geklagt hatte, begrüßte das Urteil. Dániel Víg von der ungarischen Sektion der Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärte: "Diese bahnbrechende Entscheidung versetzt den Bemühungen der ungarischen Behörden, die Zivilgesellschaft zu stigmatisieren und zu unterminieren, einen schweren Schlag."

Ungarns Justizministerin Judit Varga wollte aus dem Urteil hingegen eine Bestätigung herauslesen. "Das ungarische Gesetz verfolgt dieselbe Zielsetzung der Transparenz, wie sie das heutige Gerichtsurteil für rechtmäßig erkannt hat", sagte sie der staatlichen Nachrichtenagentur MTI. Zugleich hätte der EuGH nicht den Nachweis erbracht, dass das Gesetz die Finanzierung von NGOs behindere.

Nachdem die politische Opposition in Ungarn fragmentiert, wenig effizient und auch arm an Mitteln und Ressourcen ist, sind die mit großer fachlicher Expertise operierenden NGOs der letzte Sand im Getriebe von Orbáns autoritärer Machtmaschinerie. Ein weiteres Anti-NGO-Gesetz aus dem Jahr 2018 soll demnächst vom EuGH beurteilt werden. Es enthält Bestimmungen, die Zivilorganisationen kriminalisieren könnten, die Asylbewerbern helfen.

Doch die Schlappen vor dem Luxemburger Gericht scheinen dem machtbewussten Premier nichts anhaben zu können. Immer wieder wird Ungarn verurteilt. Häufig lässt Orbán die beanstandeten Gesetze nachbessern, ohne dass am repressiven Kern viel geändert würde. In anderen Fällen sorgt die lange Dauer der EuGH-Verfahren dafür, dass sich die Anlässe über die Zeit von selbst erledigt haben, wie etwa bei der Zwangspensionierung erfahrener Richter, die nach vielen Jahren schlicht nicht mehr in ihre leitenden Ämter zurückkehren konnten.

Streit um Transitzonen

Ein EuGH-Urteil von Ende Mai hatte festgestellt, dass die Festhaltung von Asylsuchenden in zwei berüchtigten Transitzonen unmittelbar an der Grenze zu Serbien einer ungesetzlichen Inhaftierung gleichkommt und deshalb gegen EU-Recht verstößt. Orbán schloss wenig später die beiden Transitzonen. Neue Verordnungen schränken den Zugang von Schutzsuchenden zum ungarischen Asylverfahren weiter ein. Der letzten vom Donnerstag zufolge können diese nur noch bei der ungarischen Botschaft in Belgrad (oder in Kiew) vorstellig werden, um dort eine "Absichtserklärung" auf Stellung eines Asylantrags einzureichen. Die ungarischen Behörden können damit machen, was sie wollen.

Umstritten sind auch die Umstände von Orbáns Verzicht auf die absoluten Vollmachten für die Bewältigung der Corona-Pandemie. Diese hatte er sich Ende März vom Parlament geben lassen. Seit Donnerstag sind sie Geschichte. Den ihnen zugrundegelegten Gefahrennotstand ersetzte Orbán durch einen neu definierten Gesundheitsnotstand. Ein Gesetz, das das Parlament am Dienstag beschloss, gab Orbán für diese Art des Notstands ein erneutes Mandat fürs Regieren auf dem Verordnungsweg. Es ist weniger umfassend als das vorangegangene und auf sechs Monate befristet. Den zugrundeliegenden Gesundheitsnotstand kann Orbán ohne Beiziehung des Parlaments verhängen und immer wieder verlängern.

Zugleich bleiben viele Maßnahmen des vorangegangenen Notstands in Kraft oder lassen sich nicht mehr rückgängig machen. Darunter sind verschärfte Strafbestimmungen gegen Verbreiter von – wirklichen oder angeblichen – Falschmeldungen oder Maßnahmen, mit denen Orbán den oppositionell regierten Großstädten Budgets und politischen Gestaltungsspielraum weggenommen hat. (Gregor Mayer aus Budapest, 18.6.2020)