Wie gut die Kassen für die Forschungsförderer und die Forschungseinrichtungen dotiert sein werden, wird sich erst noch weisen.

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Österreich steht bei der Forschungsförderung in Europa eigentlich recht gut da: Dank umstrittener Maßnahmen wie der Forschungsprämie für Firmen betrug der Anteil für Forschung und Entwicklung (F&E-Quote) 2019 rund 3,18 Prozent. Damit zählt das Land zu den Top 3 in Europa. Bei der Innovationskraft hingegen rangieren wir weiterhin nur im vorderen Mittelfeld. Mehr Geld des Staates insbesondere für die kompetitive Grundlagenforschung gilt nach Expertenmeinung als Schlüssel, um auch bei der Innovation zu den Spitzenreitern aufzusteigen.

Seit mittlerweile elf Jahren ist ein Prozess im Gange, durch ein neues Forschungsförderungsgesetz die Grundlagen dafür zu schaffen, und nun ist man abermals nahe am Ziel. Doch bei der am Dienstag verabschiedete Regierungsvorlage zu diesem Gesetz fehlen weiterhin die Zahlen. Das Gesetz müsse "noch mit Leben gefüllt werden", hieß es am Donnerstag bei einer Präsentation der für Wissenschaft und Forschung zuständigen Minister.

Bekenntnis der Regierung

Zugleich betonten Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP), Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) bei einem Besuch am Institut für Molekulare Biotechnologie (Imba) der ÖAW in Wien, dass es ein Bekenntnis der gesamten Bundesregierung zu "einer langfristigen, wachstumsorientierten Finanzierung" der vom Gesetz umfassten Institutionen gebe.

Zu diesen Einrichtungen zählen einerseits Forschungseinrichtungen wie das Austrian Institute of Technology (AIT), das Institute of Science and Technology (IST) Austria, die ÖAW, die Silicon Austria Labs (SAL) und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG); zum anderen Förderagenturen wie der Austria Wirtschaftsservice (AWS), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG), der Wissenschaftsfonds (FWF), die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Österreichische Austauschdienst (OeAD).

Erhöhte Planbarkeit

Das Herzstück der Neuerung ist eine erhöhte Planungssicherheit für einige der genannten Forschungseinrichtungen bzw. Förderagenturen. Jene, die bis jetzt jährliche Dotationen erhielten, werden ab 2021 ebenfalls Dreijahresverträge bekommen. Damit betrete man Neuland. Es werde "ein interessanter Prozess werden", sagte Faßmann, der hervorstrich, dass ein ähnliches Vorgehen im Bereich der Universitäten – die Leistungsvereinbarungen – gut funktioniere.

Für Gewessler stellt das neue Gesetz einen "großen Schritt in eine stabile Zukunft" für diese Institutionen dar. Man verabschiede sich damit von mitunter "kleinteiligen Genehmigungsschritten", unter denen Wissenschafter leiden, und gehe in Richtung eines größeren Rahmens – vulgo FTI-Pakt –, der vor allem auch Schwerpunkte und Strategien wie etwa klimarelevante Forschung oder Digitalisierung bei "Zuwachs im Budget" beinhalten werde, so die Umweltministerin.

Fehlende Dotierung

Auf welches jährliches Plus sich die Einrichtungen einstellen können, blieb freilich einmal mehr im Dunkeln. Nach den Vorstellungen von ÖAW-Präsidenten Anton Zeilinger aber auch FWF-Präsident Klement Tockner sollen es jedenfalls um die sieben Prozent Zuwachs jährlich in den nächsten zehn Jahren sein.

Die Reaktionen der Community fielen entsprechend geteilt aus: So wird der Entwurf, der vielfach mehr budgetäre Planbarkeit bringt, grundsätzlich zwar einhellig begrüßt. Ebenso einig ist man sich im Einmahnen der ausständigen konkreten Zahlen. Forschungsrats-Chef Hannes Androsch etwa kritisierte die Regierungsvorlage aufgrund der darin nicht angeführten budgetären Pfade als "Forschungs-Nichtfinanzierungsgesetz". Damit werde "eine leere Dose weiter vor sich her gekickt".

Anfang 2019 hatte er für das genau gleiche Problem noch eine andere Metapher: In die leere Bonbonschachtel müssten erst noch die Bonbons kommen. (tasch, APA, 18.6.2020)