Der steirische Rechnungshof kritisiert die Kluft zwischen Stadt und Land bei der Versorgung von Suchtkranken.

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Graz – Der Landesrechnungshof in der Steiermark hat die Versorgung von Suchterkrankten in der Grünen Mark unter die Lupe genommen und gleich mehrere Kritikpunkte entdeckt: Der Prüfbericht "Suchterkrankungen" habe ein durchwachsenes Ergebnis geliefert, hieß es am Freitag zusammengefasst. Unter anderem gehe die Kluft zwischen Stadt und Land in punkto Angebot zu weit auseinander.

Der Landesrechnungshof hat sich bei der Überprüfung die Jahre 2015 bis 2018 angesehen. Pro Jahr wurden rund 15 Millionen Euro für die Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen in der Steiermark aufgewendet – Tendenz steigend. Große Unterschiede zwischen der Versorgungssituation und der Angebotsvielfalt wurden zwischen der Region Graz und anderen Regionen bzw. zwischen städtischem und ländlichem Raum festgestellt: "Eine am Bedarf ausgerichtete regionale Ausgeglichenheit der Versorgung von Abhängigkeitserkrankungen ist derzeit nicht gegeben", hieß es im Bericht.

Mängel bei der Förderabwicklung

Bei der Förderungsabwicklung stießen die Prüfer weiters auf einige Mängel, wie etwa uneinheitliche Kalkulationen bezüglich Personal und Verwaltung oder unvollständige Angaben zu anderen Förderstellen. Auch an der Prüfung der Fördervoraussetzungen, an den Auszahlungsmodalitäten und an der Kontrolle der Erfüllung des Fördergegenstandes übte der Landesrechnungshof unter der Leitung von Direktor Heinz Drobesch Kritik.

2019 wechselte die Zuständigkeit für die Vergabe von Förderungsmitteln zur Suchtbehandlung und Suchtprävention von der landeseigenen Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft zum ausgelagerten Gesundheitsfonds, der davor schon für die Planung und Steuerung der Psychiatrie mit dem Spezialthema Abhängigkeitserkrankungen zuständig war. Auch wenn eine ordnungsgemäße Übergabe der Zuständigkeiten für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar war, sei es seither zu ersten Verbesserungen gekommen. (APA, 19.6.2020)