"Krone" und krone.at verstoßen mit diesem Artikel gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse.

Foto: Screenshot/krone.at

Wien – Der Österreichische Presserat rügt die "Kronen Zeitung" und ihr Onlinependant krone.at: Nach Meinung des Senats drei des Presserats verstoßen der Artikel "Wirbel um Flüchtlingsspiele", erschienen am 23.01.2020 auf Seite 21 der "Kronen Zeitung", sowie dessen Online-Version gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse, informierte der Presserat am Freitag in einer Aussendung.

Im Artikel werde berichtet, dass Schüler einer Wiener Schule zu "Flüchtlingsspielen" gezwungen worden seien. In diesen Spielen habe man Kinder wie Flüchtlinge behandelt und mit Bändern gekennzeichnet. Auch hätten sie lange in einem Raum warten müssen, offenbar um Komplexität und Psychoterror durch ein Asylverfahren am eigenen Leib zu erfahren. Dies klinge zwar absurd, ähnliche Workshops gebe es aber wirklich, angeboten würden sie beispielsweise von der Asylkoordination Österreich. Danach wird berichtet, dass die "Krone" bei der "Asylkoordination Österreich" angefragt habe, ob das mit den Eltern abgesprochen sei. Ein im Artikel namentlich genannter Mitarbeiter habe mit "Nein, warum auch?" und "Wir haben bereits 10.000 Schüler in solchen Workshops gehabt." geantwortet.

"Asylkoordination Österreich" wehrte sich

Die "Asylkoordination Österreich" wandte sich an den Presserat und führte aus, dass man gegenüber dem Redakteur verneint habe, dass man den im Beitrag erwähnten Workshop durchgeführt habe. Per Telefon habe der Mitarbeiter den Inhalt des eigenen angebotenen Workshops beschrieben. Auf Nachfrage, ob man die Eltern vorab frage, habe der Mitarbeiter "Nein, warum auch?" geantwortet und erklärt, dass das nicht die Aufgabe des Vereins sondern der Schule sei. Es sei auch gar nicht möglich, die Daten der Eltern zu bekommen. Nach Ansicht der Asylkoordination entstehe in den Beiträgen der falsche Eindruck, dass man den in den Beiträgen beschriebenen Workshop veranstaltet hätte. Zudem wies die Asylkoordination darauf hin, dass Mitarbeiter nach dem Erscheinen des Artikels anonyme Droh-E-Mails erhalten hätten.

Der zuständige Redakteur ersuchte den Presserat zunächst um Fristverlängerung für die Einbringung seiner Stellungnahme. Der Senat kam diesem Ersuchen nach, anschließend nahmen jedoch weder der Redakteur noch die Medieninhaberinnen am Verfahren teil. Ausgangspunkt für den Senat sind somit die Angaben der Asylkoordination, so der Presserat.

Falscher Eindruck erweckt

Im Artikel werde der Eindruck erweckt, dass auch bei diesen Workshops Zwang ausgeübt werde, u.a. heißt es, dass die Workshops der Asylkoordination dem kritisierten Workshop ähneln. Das negative Bild und die Entrüstung über die erzwungene Teilnahme werden zu Unrecht auf die Workshops der Asylkoordination übertragen, so der Presserat. Die Antwort des Mitarbeiters ist so verkürzt wiedergegeben, dass deren Sinngehalt entstellt wurde; das Zitat wurde anscheinend bewusst aus dem Kontext gerissen.

Im Ergebnis wertet der Senat diese Verzerrungen als Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex, wonach Nachrichten gewissenhaft und korrekt dargestellt werden müssen. Die Medieninhaberinnen der "Kronen Zeitung" und von "krone.at" werden aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Weder "Kronen Zeitung" noch krone.at sind bis jetzt Mitglieder des Presserats. (red, 19.6.2020)