Bild nicht mehr verfügbar.

Die Kündigung der betroffenen Douglas-Mitarbeiterin wurde erst kürzlich durch das Arbeits- und Sozialgericht aufgehoben.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Wien/Hagen – Bei der Parfümeriekette Douglas wird schon seit Längerem heftig um die Etablierung eines Betriebsrates gerungen – begleitet von zahlreichen Gerichtsverfahren. Am Freitag wurde eine Mitarbeiterin entlassen, obwohl sie kurz davor beim Arbeits- und Sozialgericht Recht bekommen hatte und ihre vorangegangene Kündigung als gegenstandslos erklärt wurde, wie die Gewerkschaft GPA-djp am Samstag bekanntgab.

Die Mitarbeiterin habe das Verfahren gewonnen, da ihre Kündigung "im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratswahl stand". Gemeinsam mit Kolleginnen versuchte sie laut Gewerkschaft im Sommer 2019 eine Wahl im Unternehmen zu initiieren. Nach dem jüngsten Gerichtsurteil wollte sie sich weiterhin für die Gründung eines Betriebsrates einsetzen. Die Gewerkschaft will nun auch die Entlassung vom Freitag gerichtlich anfechten. Douglas wiederum berief gegen das jüngste Gerichtsurteil.

Rufschädigendes Verhalten als Kündigugngsgrund

"Richtig ist, dass jene Mitarbeiterin, mit der Douglas seit einigen Monaten vor dem Arbeits- und Sozialgericht um die Zulässigkeit einer Kündigung streitet, gestern ein Entlassungsschreiben erhalten hat", sagte eine Sprecherin von Douglas Österreich am Samstag zur APA. Gleichzeitig habe Douglas auch gegen das jüngste Urteil im Gerichtsverfahren Berufung eingelegt.

"Die Entlassung erfolgte wegen rufschädigenden Verhaltens in der Öffentlichkeit", so die Douglas-Sprecherin. Die Mitarbeiterin verbreitete auf Social-Media-Kanälen ein Video zu dem Fall. In Summe seien bereits gegen drei Teilzeitmitarbeiterinnen aus Wien Gerichtsverfahren abgehandelt worden – in zwei Fällen habe Douglas gewonnen, so die Unternehmenssprecherin weiter.

"Aufgrund der nunmehr erfolgten Verbreitung unwahrer, geschäftsschädigender Tatsachen über Douglas durch Frau E. in der Öffentlichkeit haben wir uns entschieden, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen", so die offizielle Begründung des Unternehmens für die fristlose Entlassung vor dem Wochenende.

Douglas hat Berufung erhoben

Allen Mitarbeitern stehe es natürlich auch frei, sich in Betriebsräten zu organisieren, wenn vor Ort die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt seien, meinte die Sprecherin auf die Frage, warum es bei Douglas in Österreich keinen Betriebsrat gebe. "Entsprechend stehen wir einem Wunsch nach einem Betriebsrat auch in unseren Filialen in Österreich offen gegenüber", wiederholte die Sprecherin frühere Angaben.

"Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass im Fall von Frau E. eine Wiedereinstellung aufgrund der schwerwiegenden Verfehlungen in der Vergangenheit nicht im Sinne der anderen Douglas-Kolleginnen und Kollegen sein kann – entsprechend haben wir gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Berufung erhoben", hieß es bei Douglas.

GPA-djp will erneut anfechten

"Wir sind fassungslos, dass das Unternehmen zu solchen Methoden greift. Das ist unter jeder Kritik und gefährdet die demokratische Kultur", so die GPA-djp-Vorsitzende Barbara Teiber in einer Reaktion auf die nunmehrige Entlassung der Douglas-Mitarbeiterin. Wenn es geschäftsschädigend sein solle, sich als Mitarbeiterin öffentlich für die Einsetzung einer gesetzlich vorgesehenen Interessenvertretung auszusprechen, "dann ist das eindeutig ein Signal, das die Beschäftigten einschüchtern soll".

"Wir werden die Entlassung selbstverständlich gerichtlich anfechten und werden auch alle Möglichkeiten ausloten, wie trotzdem eine Wahl im Unternehmen stattfinden kann", kündigte Teiber an und forderte die Beschäftigten von Douglas auf, sich mit der Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, sollte es zu Einschüchterungen oder anderen Missständen kommen. (APA, 20.6.2020)