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Bei Trumps Kundgebung war nicht allzu viel los. Dafür verantwortlich waren Tiktok-Nutzer, die massenhaft Karten reservierten und diese dann nicht einlösten.

Foto: AP/Maule

Tiktok-Nutzer und K-Pop-Fans wollen für leere Ränge bei Trumps Kundgebung in Tulsa verantwortlich sein. Wie die "New York Times" berichtet, fragten sie gesammelt Tickets an, die sie wiederum nicht nutzten. Damit sollte ein Zeichen gesetzt werden. Der Protest zeigte offenbar Wirkung. Viele Plätze blieben an dem Veranstaltungsort leer. Eine Videoübertragung außerhalb der Arena wurde außerdem abgesagt, da der erhoffte Zustrom nicht stattfand.

Protest über Tiktok organisiert

Der Protest hatte seine Ursprünge bereits am 11. Juni. Damals rief Trumps Wahlkampfteam dazu auf, sich Tickets für die Veranstaltung mit dem Smartphone zu sichern. In weiterer Folge wurden haufenweise Videos auf Tiktok veröffentlicht, in denen sich etliche Nutzer dafür aussprachen, sich für die Veranstaltung zu registrieren und dann einfach nicht zu kommen. Der Protest schwappte auch auf andere Plattformen wie Instagram und Snapchat über.

Weiteres Ärgernis für Trump

Für die Tickets verwendeten die Jugendlichen übrigens falsche Namen und Adressen, was für zusätzliches Ärgernis bei Trumps Wahlkampfteam sorgen dürfte. Diese Daten hätte man nämlich verwendet, um Menschen für die Kampagne von Trump zu rekrutieren. Das Fernbleiben vieler Besucher der Kundgebung wurde übrigens damit kommentiert, dass man Störenfriede bei der Tür abweisen musste und diese den Eingang versperrten. Zudem sagte Trumps Sprecher, dass man Anfragen mit Fake-Telefonnummern vorab ausgesiebt hätte.

Software immer wieder in der Kritik

Bei Tiktok handelt es sich um eine App, die besonders bei Jüngeren populär ist. Auf der Plattform können User kurze Videos hochladen und mit anderen teilen. Tiktok gehört dem chinesischen Technologie-Giganten Byte-Dance. Dieser steht aufgrund Datenschutzverletzungen immer wieder in der Kritik. Erst kürzlich soll das Unternehmen wieder einmal gegen die Datenschutzvorgaben verstoßen und sich nicht an eine Vereinbarung gehalten haben. (red, 21.6.2020)