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Auf einer Wand in Atlanta, Georgia, sind Namen zahlreicher erschossener Afroamerikanerinnen und Afroamerikaner vermerkt.

Foto: Reuters / Elijah Nouvelage

Im Fall des im Februar getöteten schwarzen Joggers Ahmaud Arbery hat der zuständige Geschworenenausschuss am Mittwoch Anklagen gegen alle drei Verdächtigen wegen mutmaßlichen Mordes erhoben. Arberys Fall hatte bereits vor dem Tod des Afroamerikaners George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minnesota im vergangenen Monat für Empörung gesorgt. Der unbewaffnete 25-jährige war erschossen worden, als er durch ein vornehmlich von Weißen bewohntes Viertel in Glynn Country, Georgia, joggte. Zuvor war er von zwei weißen Bewohnern der Gegend mit einem Pickup Truck verfolgt worden, die später angaben, Arbery sei ihnen verdächtig erschienen. Sie hätten ihn für einen Einbrecher gehalten.

Es dauerte mehr als zwei Monate, bis es die ersten beiden Festnahmen im Fall Arbery am 23. Februar gab. Die Ermittlungen kamen lange nicht richtig in Gang, es steht der Verdacht im Raum, die Polizei habe versucht, die Sache im Sande verlaufen zu lassen. Das änderte sich er, als der Fall durch ein verstörende Handy-Video breite Aufmerksamkeit erlangte. Das Video zeigte, wie der 25-Jährige in der Stadt Brunswick beim Joggen von den beiden verfolgt und gestoppt wurde. Als er um einen auf der Straße stehenden Pickup mit zwei Weißen laufen will, kommt es zu einer Auseinandersetzungen mit einem der Männer mit einem Gewehr in der Hand. Dann fallen mehrere Schüsse und Arbery fällt zu Boden.

Anfang Mai wurden der 64 Jahre alte Gregory M. und sein 34 Jahre alter Sohn Travis dann doch festgenommen. Ihnen wird schwere Körperverletzung und Mord zur Last gelegt. Am 21. Mai kam es zu einer weiteren Festnahme. Dem 50-jährigen William B. wird nach GBI-Angaben ebenfalls Mord vorgeworfen. Er filmte den Angriff aus seinem Auto heraus. Der Anwalt von Arberys Familie, Lee Merritt, wirft William B. vor, er sei bewaffnet gewesen und habe beim Filmen seine Waffe entsichert. In dem 14-Sekunden-Clip ist ein entsprechendes Geräusch zu hören. (red, APA, 24.6.2020)