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Im April 2019 beschloss das japanische Parlament ein Gesetz, mit dem Entschädigungen für Opfer der Zwangssterilisation möglich gemacht wurden. Seither reichen immer mehr Menschen Klagen ein.

Foto: AP/Toshiyuki Matsumoto

Tokio – In Japan ist ein Pensionist mit seiner Forderung nach einer staatlichen Entschädigung wegen seiner mit 14 Jahren erfolgten Zwangssterilisierung gescheitert. Ein Gericht in Tokio habe am Dienstag die Forderung des 77-Jährigen nach umgerechnet 249.000 Euro vom Staat wegen Verjährung des Falles zurückgewiesen, berichteten örtliche Medien. Die Verjährungsfrist beträgt demnach 20 Jahre.

Der Kläger war 1957 als Jugendlicher ohne Angaben von Gründen zwangssterilisiert worden. Grundlage war ein mittlerweile abgeschafftes Eugenik-Gesetz. Das Gericht in Tokio erkannte zwar die Entschädigungsansprüche des Betroffenen nicht an, stellte aber den Berichten zufolge fest, dass die Sterilisation des Klägers gegen dessen verfassungsmäßige Rechte verstoßen habe.

16.500 Menschen ohne Einwilligung sterilisiert

Das Eugenik-Gesetz hatte sich gegen Menschen mit Behinderungen gerichtet und war bis 1996 in Kraft geblieben. Mindestens 16.500 Menschen wurden auf dieser Grundlage ohne ihre Einwilligung durch Operationen unfruchtbar gemacht. Vergangenes Jahr brachte die Regierung in Tokio ein Gesetz auf den Weg, das für die Opfer jeweils 3,2 Millionen Yen (26.500 Euro) Entschädigung vorsieht. Aktivisten kritisierten allerdings, dieser Betrag trage der Schwere des staatlichen Eingriffs nicht ausreichend Rechnung.

Die Gesetzesinitiative sowie eine Entschuldigung der Regierung für die Zwangssterilisierungen erfolgten erst, nachdem Opfer begonnen hatten, Klagen einzureichen. Das nun in Tokio ergangene Urteil war erst das zweite in einem solchen Fall. Im Mai 2019 hatte ein Gericht in der nordjapanischen Stadt Sendai Entschädigungsforderungen wegen einer Zwangssterilisierung ebenfalls zurückgewiesen. (APA, 30.6.2020)