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Anlegerschützer und Rechtsanwälte prüfen derzeit die Möglichkeiten, wie Wirecard-Anleger am ehesten an Schadenersatz für die erlittenen Kursverluste kommen können.
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Im Bilanzskandal um den deutschen Zahlungsabwickler Wirecard nehmen die Aufräumarbeiten weiter Gestalt an. In Deutschland und Österreich wurden Razzien durchgeführt, darunter am Firmensitz in Aschheim bei München und in zwei Gebäuden in Österreich, wo der entlassene Vorstandschef Markus Braun wohnt. Neben dem Vorwurf der Bilanzfälschung und Marktmanipulation zieht die Münchener Staatsanwaltschaft einer Sprecherin zufolge nun auch Betrug in Betracht. Ermittelt wird gegen Braun, den ebenfalls entlassenen Vorstand Jan Marsalek sowie die noch amtierenden Vorstände Alexander von Knoop und Susanne Steidl. Außerdem gebe es mögliche weitere Tatverdächtige.

In der Vorwoche musste Wirecard Insolvenz anmelden, nachdem in der Bilanz ein Loch von 1,9 Milliarden Euro aufgetaucht war. Das Geld wurde auf Treuhandkonten in Asien vermutet, wo es nun aber nicht zu finden war. Nun steht der im deutschen Leitindex Dax gelistete Zahlungsabwickler vor der Zerschlagung. Insolvenzverwalter Michael Jaffe sagte nach einer Sitzung des Gläubigerausschusses, es gebe einige Interessenten für das Kerngeschäft und bestimmte Sparten.

"Wird sehr mühsam"

Aber was bedeutet dies für geschädigte Anleger, die vor dem Aufkochen des Skandals Aktien oder Anleihen von Wirecard gekauft haben? Gibt es eine Möglichkeit, an Schadenersatz für die erlittenen Kursverluste zu kommen? Grundsätzlich schon, meint der österreichische Anlegerschützer Wilhelm Rasinger. Allerdings schränkt der Präsident des Interessenverbands für Anleger ein: "Im Gegensatz zu anderen Fällen wie Volkswagen wird es sehr mühsam sein, an Schadenersatz zu kommen."

Von den möglichen Haftungsträgern, die Spanne reicht von Wirecard selbst über die Manager, den Bilanzprüfer EY bis zur deutschen Finanzaufsicht Bafin, sei starker Widerstand zu erwarten. Zudem könnten die wenigsten davon die riesigen Schadenersatzforderungen finanziell stemmen – wenn man von der Bundesrepublik Deutschland absieht, die womöglich für die Bafin geradestehen müsse. "Die in die Pflicht zu nehmen wird ein mühsamer und weiter Weg", erwartet Rasinger.

Aussichten werden ausgelotet

Trotz dieser Aussichten sollten sich geschädigte Investoren auf jeden Fall an einer Sammelaktion beteiligen. Derzeit loten Rasinger zufolge die deutsche Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sowie die Wiener Anwaltskanzlei Breiteneder die Aussichten für Investoren aus.

"Man sollte sich auf jeden Fall als Geschädigter sichtbar machen", betont Anwalt Eric Breiteneder. Melden können sich Aktien- und Anleihenbesitzer, sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Ein Institutioneller habe die Kanzlei bereits beauftragt, Strafanzeigen gegen Wirecard und EY einzubringen. Als Haftungsträger für Schadenersatz setzt Breiteneder neben Wirecard selbst vor allem auf den deutschen Staat. Dazu arbeite man mit einer deutschen Kanzlei zusammen, sagt der Anwalt, denn: "Der große Showdown wird auf jeden Fall in Deutschland stattfinden."

Betrug leicht zu entdecken

Wie konnte es dazu kommen, dass ein milliardenschweres Bilanzloch so lange unentdeckt blieb – obwohl die Financial Times seit über einem Jahr mehrfach darüber berichtet hatte. Das vermisste Geld soll Wirecard zufolge auf philippinischen Treuhandkonten liegen. Vor wenigen Tagen meldete sich Cezar Consining zu Wort. Der Direktor der Bank of the Philippine Islands – eine der involvierten Geldhäuser – erklärte in einem Interview, dass man den Betrug hätte entdecken können. Wenn jemand die ausgewiesenen Salden mit dem Konto verglichen hätte, wäre schnell klar geworden, dass es diese auf den Konten nicht gebe. Also auch er teilt die Ansicht, dass im Fall Wirecard sowohl die interne als auch die externe Aufsicht versagt hätten. (Alexander Hahn, Bettina Pfluger, 2.7.2020)