Wer möchte, dass sein Nachlass so geregelt wird wie man es sich vorgenommen hat, kommt um ein Testament nicht herum. Auch andere Verfügungen können helfen, die Familienmitglieder zu schützen.

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Das Bewusstsein um die eigene Sterblichkeit ist seit der Corona-Pandemie gestiegen. Laut dem Österreichischen Verband Financial Planners hat die Nachfrage nach Maßnahmen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung seit Ausbruch der Pandemie rasant zugenommen. Rainer Bartusch, Vorstandsmitglied und Private-Banking-Experte, erklärt, welche vier Punkte wesentlich sind für die Vorsorge für den Ernstfall und welche Stolpersteine Konsumenten oft übersehen.

Testament

Mit dem Ableben tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese muss aber nicht immer dem Willen des Verstorbenen entsprechen. Wer sicherstellen will, dass sein Nachlass so geregelt wird, wie er es haben möchte, muss ein klar formuliertes Testament erstellen. Das verhindert auch Streit bei Hinterbliebenen. "In einigen Fällen ist ein Testament besonders wichtig", sagt Bartusch, vor allem für Alleinstehende, Patchworkfamilienmitglieder und Menschen, die in eingetragenen oder nicht eingetragenen Partnerschaften mit oder ohne Kids leben.

Den Nachlass zu regeln ist auch wichtig, weil in vielen Fällen ein plötzliches Ableben existenzbedrohende Folgen für Angehörige haben kann. Aus einer Studie der Notariatskammer von 2019 geht hervor: Je älter die Menschen werden, desto eher gibt es ein Testament. Bei den 60- bis 69-jährigen Österreichern sind es fast 36 Prozent, bei den 30- bis 39-jährigen elf Prozent.

Ein Testament lässt sich jederzeit erstellen und ändern. Es kann eigenhändig geschrieben werden. Am Ende muss die eigenhändige Unterschrift stehen, auch ein Datum sollte eingesetzt werden. Wird es am Computer getippt, braucht es neben der Unterschrift des Erstellers die von drei fähigen Zeugen. Die Zeugen sind dann fähig, wenn sie mit dem Erblasser weder verwandt sind, noch im Testament berücksichtigt wurden. Die Zeugen müssen gleichzeitig mit dem Erblasser mit Datum, Unterschrift und dem Zusatz "als Testamentszeuge" das Dokument unterfertigen. Ebenso braucht es Geburtsdatum oder Adresse dieser Zeugen auf dem Testament, damit sie später identifizierbar sind.

Vorsorgevollmacht

Es muss nicht immer ein Ableben sein – auch eine unvorhergesehene Krankheit oder ein schwerer Unfall mit gravierenden gesundheitlichen Konsequenzen kann Menschen ihrer Handlungsfähigkeit berauben. Lediglich vier Prozent der Österreicher sind sich dessen bewusst und haben eine Vorsorgevollmacht verfasst. Die meisten Vorsorgevollmachten gibt es übrigens in Tirol (sieben Prozent der Bevölkerung), die wenigsten in Salzburg (ein Prozent der Bevölkerung). "Viele denken, dass ein erwachsenes Kind oder der Lebenspartner automatisch entscheiden darf, wenn Eltern oder Partner dazu nicht mehr in der Lage sind", sagt Bartusch. Das ist aber falsch. Es wird immer eine entsprechende Vollmacht benötigt. Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Gericht ein Sachwalter. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass dann ein Dritter über die Geschicke der Angehörigen bestimmt. Bei Bedarf können unterschiedliche Personen für die diversen Bereiche – etwa Medizinisches, Immobilien, Wertpapiere – bevollmächtigt werden. Bartusch rät, sich ab der Volljährigkeit mit dem Thema Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen. "Das Bundesministerium für Justiz stellt ein Musterformular über zehn Seiten zur Verfügung, das in weniger als einer Stunde ausgefüllt werden kann. Dies empfiehlt sich als Vorbereitung für notwendige Termine mit dem Rechtsanwalt, Notar oder Finanzplaner.

Patientenverfügung

Acht Prozent der Österreicher haben eine Patientenverfügung festgelegt. Damit schützen sie sich davor, dass Ärzte sie gegen ihren Willen bis zur letzten Stunde mit allen Möglichkeiten der Medizin behandeln, falls sie ihren Willen selbst nicht mehr kundtun können. Bartusch zufolge gibt es hier einige Hindernisse: "Problematisch ist, wenn Patientenverfügungen nicht klar verfasst sind, was in der Praxis leider häufig vorkommt, und dadurch Angehörige in die Situation versetzen, folgenreiche Entscheidungen zu treffen, ohne den Willen des Familienangehörigen zu kennen. Das Dokument sollte im Patientenverfügungsregister registriert werden. Das gibt die Sicherheit, dass es im Fall der Fälle verfügbar ist und der Willen des Patienten Berücksichtigung findet.

Digitaler Nachlass

Wir hinterlassen immer mehr digitale Spuren via Facebook, Twitter, Linkedin, E-Mail oder Dokumente in Cloud-basierten Online-Speicherorten. Dieser digitale Nachlass geht in die Gesamtrechtsnachfolge über. Das heißt, die Erben entscheiden, was mit den Accounts passiert. "Regelt man den digitalen Nachlass nicht, kann es zu Problemen kommen. Es bleiben beispielsweise Vermögenswerte unerkannt oder Kosten fallen an, weil zahlungspflichtige Internetdienste weiterlaufen", warnt Bartusch. (Bettina Pfluger, 5.7.2020)