Im Kampf gegen das Virus greifen manche Staaten zu invasiven Überwachungsmethoden.

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In Israel ist die umstrittene Überwachung der Handys von Corona-Infizierten durch einen Parlamentsbeschluss wieder ermöglicht worden. Das israelische Parlament schuf am heutigen Mittwoch die vom Höchstgericht des Landes geforderte gesetzliche Basis, damit der Inlandsgeheimdienst Shin Bet Infizierte mittels ihrer Handys überwachen kann.

Die Überwachung war im März durch einen Beschluss der Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanyahu eingeführt worden. Das Kabinett machte einen Notstand geltend, um das Parlament zu umgehen. Das von Aktivisten angerufene Höchstgericht forderte daraufhin eine gesetzliche Regelung, weil es sich um einen Eingriff in Grundfreiheiten handle.

Zugriff auf Standortdaten

Das neue Gesetz gibt dem Geheimdienst Zugriff auf die Standortdaten von Infizierten im Zeitraum von bis zu 14 Tagen vor der Bestätigung der Infektion. Damit sollen Kontaktpersonen ausgeforscht werden können.

Das Gesetz läuft am 22. Juli automatisch aus und sieht auch parlamentarische Kontrollmechanismen vor. So muss der Geheimdienst wöchentlich dem Ausschuss für Außenpolitik und Verteidigung berichten. Außerdem kann Shin Bet nur tätig werden, wenn die Zahl der täglichen Neuinfektionen mehr als 200 beträgt. Am Dienstag war mit 776 Neuinfektionen ein neuer Tagesrekord erreicht werden. (APA/Reuters, 2.7.2020)